Vergnügungssteuer
Die Stadt Friedrichshafen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.
Voraussetzungen
Was genau der Vergnügungssteuer unterliegt, entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergügungssteuersatzung.
Ablauf
siehe § Anzeige- und Meldepflichten (Vergnügungssteuersatzung)
Erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 28.12.2016
Kontakt
Stadt- und Stiftungspflege
Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 1230
Fax +49 7541 203 81230
steueramt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten