Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.

Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten:

  • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist.
  • Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird.
  • Angabe, ob
    • sich der oder die für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und
    • die Unterschrift in seiner oder ihrer Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist.
  • Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist.
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Unterschrift des oder der für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
  • Dienstsiegel

Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die

  • bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.

Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notare oder Notarinnen vornehmen. Dazu gehören beispielweise:

  • Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder
  • Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.

Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch den Notar oder die Notarin, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart des Notars oder der Notarin vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.

Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländern oder Ausländerinnen sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

Zuständigkeit

Sachgebiet Ausländeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2162

Informationen & Öffnungszeiten

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142
Fax +49 7541 203 2159

Informationen & Öffnungszeiten

Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2157
Fax +49 7541 203 2159

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0
Fax +49 7546 9245-20

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
Fax +49 7544 95900-19

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie benötigen eine beglaubigte Unterschrift.

Ablauf

Unterschriften und Handzeichen müssen normalerweise in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück

Kosten

Die Gebühr beträgt 5,95 Euro.

Bearbeitungsdauer

bestimmt die bearbeitende Stelle

Rechtsgrundlage

Bezugsort

Notar Ihrer Wahl

Freigabevermerk

13.01.2023 Regierungspräsidium Stuttgart

Zugehörige Lebenslagen