Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.

Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren eigenen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben.

Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten.

Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. 

Befristung der Rente

  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit werden befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Eine befristete Rente kann  in Einzelfällen verlängert werden
  • Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von vorne herein unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens bereits mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Diese Rente können Personen erhalten, die

  • vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).

Hinweis: Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z. B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, können Sie einen  Rentenanspruch unter erleichterten Bedingungen haben . 

Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Ablauf

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

Sie können Ihren Antrag auch beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice (bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 07541-203-2150) sowie bei den Ortsverwaltungen Ailingen und Kluftern stellen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben . Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen. Sie erhalten dort auch weiteren Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

Wird Ihr Rentenanspruch anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag ausgezahlt. 

Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

Fristen

  • Antragstellung für befristete Renten:
    bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
  • Antragstellung für unbefristete Renten:
    bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare 
  • gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen (z. B. Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Sie ist individuell jedoch davon abhängig, ob beispielsweise zusätzliche fachärztliche Untersuchungen notwendig sind.

Rechtsgrundlage

Zugehörige Lebenslagen