Grundstückswertermittlung

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Grundstückswert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Verkehrswertermittlungen werden in Baden-Württemberg durch die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt.

Der Gutachterausschuss fertigt Gutachten an, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Frau Gerlach
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis
Stellvertretende Leitung Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum 1.24
Tel. 07541 203 4231
Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen schriftlichen Antrag. Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Ablauf

Das Antragsformular ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Der Antrag muss erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Das berechtigte Interesse muss nachgewiesen werden.

Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat.

Das Gutachten des Gutachterausschusses hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der so genannte Wertermittlungsstichtag
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
  • Lage des Grundstücks

Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Mietverträge oder Erbbaurechtsverträge) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach den Werten, die im Gutachten bemessen wurden und werden auf Grundlage der Gutachterausschussgebührensatzung berechnet.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 15.03.2021