Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis für das kurzfristige Befahren der Fußgängerzone

Auch in Friedrichshafen ist, wie in vielen anderen Städten, das Befahren und Parken in der Fußgängerzone verboten. Auf der Seestraße ist zusätzlich auch das Be- und Entladen während der sogenannten Andienzeiten von 6 bis 11 Uhr und von 18 bis 20 Uhr nicht gestattet.

In diesen Fällen ist es daher erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone und/oder für die Seestraße zu beantragen. Die Beantragung muss mindestens 2 Tage vorher online, per E-Mail oder Fax mit dem zur Verfügung stehenden Formular/ Formblatt erfolgen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2152

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

– keine –

Ablauf

Online – Sie können die Ausnahmegenehmigung online beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Formular.

Persönlich – Sie können die Ausnahmegenehmigung persönlich während der Öffnungszeiten bei der Stadt Friedrichshafen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice, beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Information im Rathaus, Adenauerplatz 1.

Folgende Informationen werden zur Antragstellung benötigt (siehe auch Formblatt zum Ausfüllen):

  • Verwendungszweck
  • Name und Anschrift des Antragstellers (bzw. Firma)
  • PKW-Kennzeichen
  • Straße (wo geparkt werden soll)
  • Datum (wann geparkt wird)
  • Uhrzeit (von - bis)

Ohne die genannten Angaben können wir leider keine Ausnahmegenehmigung ausstellen.

Sonstiges

Die Beantragung muss mindestens 2 Tage vorher online, per E-Mail oder Fax mit dem zur Verfügung stehenden Formular/ Formblatt erfolgen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Fristen

Die Beantragung muss mindestens 2 Tage vorher online, per E-Mail oder Fax erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

– keine –

Kosten

Für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung fallen folgende Gebühren an:

Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone

  • Bis 4 Stunden 6 Euro
  • Ab 4 Stunden (ganzer Tag) 10 Euro
  • Bis zu 3 Tagen 20 Euro
  • Bis zu 1 Woche 30 Euro
  • Bis zu 2 Wochen 50 Euro
  • Bis zu 4 Wochen 80 Euro
  • Weiterer angefangener Monat + 50 Euro

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen 23.02.2022

Zugehörige Lebenslagen