Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie sind 42 Tage vor der Bundestagswahl bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet.
- Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.
- am Wahltag 18 Jahre alt oder älter sind,
- nachdem sie 14 Jahre alt geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zuständigkeit
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren
Ablauf
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern bei:
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
- dem Bundeswahlleiter und
- den Kreiswahlleitern.
Fristen
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.08.2017 freigegeben.
Kontakt
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Aufgabenbereich Haushalt, Wahlen & Statistik
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Fax +49 7541 203-82180
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Sachgebiet Bürgeramt
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