Schornsteinfeger beauftragen
Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
- Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
- Feuerstättenschau
- Führung des Kehrbuchs
Voraussetzungen
Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen
- als Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigentum oder
- als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Zuständigkeit
jeder Betrieb, der als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist
Ablauf
Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten gemacht werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer nach jeder Feuerstättenschau von Ihrem Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in 7 Jahren statt.
Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.
Erforderliche Unterlagen
Feuerstättenbescheid
Kosten
- nicht hoheitliche Aufgaben: Den Preis für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. Lassen Sie sich vom Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ein Angebot unterbreiten. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.
- hoheitliche Aufgaben: Die Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2020 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Landratsamt Bodenseekreis
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Fax 07541/204-5699
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