Reisepass – Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen zweiten Reisepass zu erhalten.

Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2157

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, das ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (z.B. verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

Nicht als berechtigtes Interesse gelten:

  • allgemeine Begründungen
  • häufige Auslandsreisen alleine
  • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist

Hinweis: Auch wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen.

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Ablauf

Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.

Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche)können einen Reisepass in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Passbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Den Antrag können Sie auch bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Sonstiges

Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 Euro rechnen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Ab einer Körpergröße von 1,20 Meter haben Sie im Bürgerservice des Rathauses, Adenauerplatz 1 die Möglichkeit für 7,14 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen.
  • schriftliche Begründung für den Antrag
  • Nachweis über das berechtigte Interesse (z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung nur einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt haben (z.B. Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Achtung: Sollte Ihr aktueller Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass nicht in Friedrichshafen erstellt worden sein, so benötigen wir Ihre aktuellste Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit evt. Namensänderung.

Kosten

  • Reisepass mit 32/48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: 60 Euro/82 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro/59,50 Euro
  • Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32 Euro
  • vorläufiger Reisepass: für einen vorläufigen Reisepass: 26 Euro

Bearbeitungsdauer

  • etwa drei bis sechs Wochen
  • Reisepass im Expressverfahren: drei Werktage
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 16.01.2023

Zugehörige Lebenslagen