Kleingärten

Auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen gibt es rund 250 Kleingärten die durch das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) der Stadt Friedrichshafen verwaltet werden. Diese Gärten sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Interessenten an einem Kleingarten können sich im AVL melden und auf die Warteliste setzen lassen.

Zudem gibt es vier Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, die per Generalpachtvertrag an Kleingartenvereine vergeben sind. Die Kleingartenvereine verwalten die Anlagen.

Die vier Kleinanlagen auf dem Stadtgebiet Friedrichshafen:

Kleingartenanlage „Rotachbogen“
Der Verein der Kleingartenanlage Rotachbogen wurde 1977 gegründet. Die Gartenanlage hat auf knapp 1 Hektar Größe 22 Gärten. Der Verein hat erfolgreich bei Landeswettbewerben teilgenommen.

„Seeblick“ Manzell
Der Verein wurde 1980 gegründet. Die 33 Parzellen verteilen sich auf einer Fläche von 1,4 Hektar.

Kleingartenanlage „Hinteresch“
Der Verein wurde 1984 gegründet. Die Gartenanlage hat 34 Parzellen auf 1,1 Hektar.

Kleingartenanlage „Kitzenwiese“
Der Verein wurde 1992 gegründet. Die Gartenanlage hat 36 Kleingärten auf 1,5 Hektar.

Zuständigkeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Kleingärten, die durch die Stadt verwaltet werden, können nur an Interessierte verpachtet werden, die ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Die Kleingartenvereine sind frei in ihrer Entscheidung, an wen verpachtet wird.

Ablauf

Kommt es zu einer Kündigung eines Kleingartens, wird dieser dem nächsten Interessenten auf der Warteliste angeboten. Die Warteliste umfasst derzeit rund 250 Personen. Da die Fluktuation bei den Kleingärten sehr gering ist und es kaum Kündigungen gibt, ist die Wartezeit sehr lang. Sie liegt zwischen zehn und 15 Jahren.

Die Vereine in den Gartenanlagen verwalten sich selbst. Sie können selbst entscheiden, an wen ein freies Grundstück vergeben wird. Auf die städtische Warteliste können sie bei Interesse zurückgreifen.

Sonstiges

Die Kleingärten werden vom Amt für Vermessung und Liegenschaften der Stadt Friedrichshafen verwaltet.

Ansprechpartner für die Kleingartenanlagen sind die jeweiligen Vereinsvorsitzenden:

Kleingartenanlage „Rotachbogen“
Wolfgang Ott, Ekkehardstr. 10, 88046 Friedrichshafen, Tel. 07541 71407, ott.wolfg@googlemail.com

Kleingartenanlage „Seeblick Manzell“
Siegfried Biggör, Tel. 0160 91117113, siegfriedbiggoer60@gmail.com

Kleingartenanlage „Hinteresch“
Erwin Marezki, Venusstraße 14, 88046 Friedrichshafen, Tel. 07541 51280, erwin.marezki@gmx.de

Kleingartenanlage „Kitzenwiese“
Peter Gänßler, Prielmayerstr. 1, 88045 Friedrichshafen, Tel. 0176 30170580, kitzenwiese-fn@online.de

Weitere Informationen: Bezirksverband der Gartenfreunde Ravensburg

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt, lediglich der Personalausweis.

Kosten

Die Kleingärtner zahlen pro 100 Quadratmeter 20 Euro im Jahr. Die Höhe der Pacht der Kleingartenanlagen ist gesetzlich gedeckelt: „Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden“ (Bundeskleingartengesetz).

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 25.04.2017