Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen
Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
- als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
- als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
- als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
- je nach Kategorie des Scheins:
- Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
- Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
Zuständigkeit
für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:
- das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
- das Landratsamt Konstanz
- das Landratsamt Lindau
Ablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Beantragung beim
- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
- Landratsamt Konstanz: per Antragsformular
- Landratsamt Lindau: per Antragsformular
Fristen
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Erforderliche Unterlagen
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
Kosten
- Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen. - Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent. - Landratsamt Lindau: EUR 12,50
Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.
Rechtsgrundlage
Freigabe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr haben dessen ausführliche Fassung am 14.10.2020 freigegeben.
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Fax 07541/204-5699
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