Bereitstellung von Bauakten oder Gebäudestatik
Bauakten bestehender Gebäude sowie bei Bedarf die Gebäudestatik werden im Archiv des Bauordnungsamtes aufbewahrt. Als Eigentümer bzw. Bevollmächtigter besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen bzw. diese für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr auszuleihen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, z. B. als Eigentümer (Nachweis z. B. durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)eines Gebäudes oder einer Wohnung oder als Architekt / Statiker mit einer Vollmacht des Eigentümers.
Zuständigkeit
Die Gemeinde- / Stadtverwaltung, in der sich das Gebäude / die Wohnung befindet.
Ablauf
Die Einsicht können Sie formlos beantragen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Richten sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4701
Fax +49 7541 203-84701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten