Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

Achtung:

Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren.
  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren.

Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze wird stufenweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.

Wenn Sie neben einer vorgezogenen Altersrente abhängig beschäftigt oder selbständig tätig sind, dürfen Sie maximal 450 Euro dazuverdienen, um die volle Rente zu erhalten. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie eine Teilrente.

Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu

  • einem Drittel,
  • der Hälfte oder
  • zwei Dritteln der Vollrente bezogen werden.

Unter Umständen kann die vorzeitige Altersrente sogar ganz entfallen.

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.

Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

  • das für Sie maßgebliche Alter haben,
  • bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und
  • die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein).

Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu

  • versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und
  • Vertrauensschutzregelungen.

Ablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

Sie können Ihren Antrag auch beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice (bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 07541-203-2150) sowie bei den Ortsverwaltungen Ailingen und Kluftern stellen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben . Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen. Sie erhalten dort auch weiteren Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Sonstiges

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).

Fristen

Sie erhalten die Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Um die Rente ab dem Anspruchsmonat zu erhalten, müssen Sie sie innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragen.

Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Monate, erhalten Sie die Rente nur noch ab dem Antragsmonat.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei Monate nach Antragstellung.

Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. So erhalten Sie gleich im Anschluss an Ihre Beschäftigung Ihre Rente.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 11.10.2022

Zugehörige Lebenslagen