Sachgebiet Wohngeld

Das Sachgebiet Wohngeld zahlt Zuschüsse zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und hilft damit einkommensschwachen Menschen ihre Wohnkosten zu tragen. Des Weiteren werden Sozialhilfeanträge angenommen und an das Landratstamt weitergeleiet.

1. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz:

  • Annahme von Wohngeldanträgen
  • Bearbeitung und Auszahlung von Wohngeld

2. Annahme und Weiterleitung von Anträgen für:

  • SGB II und XII
  • Bildung und Teilhabe
  • Tafelausweise

Betreute Dienstleistungen u. a.

Adressen & Ansprechpartner

Ihre Behördennummer:
115

Sachgebiet Wohngeld
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 3140

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Allgemeine Öffnungszeit

Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner
Frau Stimmler,
Sachgebietsleiterin Wohngeld