Kommunalwahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024 werden Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsräte gewählt.

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Am 9. Juni 2024 finden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? Ein Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Termine

Wann? Was?
8. April 2024, 9 Uhr 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
9. Juni 2024, 8–18 Uhr Kommunal- und Europawahl
9. Juni 2024, abends Auszählung Europawahl
9. Juni 2024, abends Auszählung Ortschaftsratswahl
10. Juni 2024, ab 8 Uhr Auszählung Gemeinderatswahl
10. Juni 2024, nachmittags Auszählung Kreistagswahl
17. Juni 2024 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Bei der Kommunalwahl werden gewählt:

  • 16 Mitglieder des Kreistages für Friedrichshafen
  • 40 Mitglieder des Gemeinderates für Friedrichshafen         
  • die Mitglieder der Ortschaftsräte:
    • 12 für Ailingen
    • 11 für Ettenkirch
    • 11 für Kluftern
    • 7 für Raderach

Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

Bei der Kreistags- und Gemeinderatswahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 45.910 Wahlberechtigte (Stand April 2024) wählen:

  • Deutsche und Unionsbürger/-innen, 
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Friedrichshafen haben
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Friedrichshafen haben.

Bei den Ortschaftsratswahlen dürfen insgesamt rund 11.081 Wahlberechtigte wählen (6.341 Wahlberechtigte in Ailingen, 1.547 Wahlberechtigte in Ettenkirch, 2.881 Wahlberechtigte in Kluftern, 312 Wahlberechtigte in Raderach; Stand April 2024):

  • Deutsche und Unionsbürger/-innen, 
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft haben
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ortschaft haben.

Sie können insgesamt folgende Anzahl an Stimmen vergeben:

  • 16 Stimmen für Friedrichshafen im Kreistag des Bodenseekreises
  • 40 Stimmen für den Gemeinderat Friedrichshafen

Wenn Sie auch für die jeweiligen Ortschaft wahlberechtigt sind, haben Sie zusätzlich:

  • 12 Stimmen für den Ortschaftsrat in Ailingen
  • 11 Stimmen für den Ortschaftsrat in Ettenkirch
  • 11 Stimmen für den Ortschaftsrat in Kluftern
  • 7 Stimmen für den Ortschaftsrat in Raderach

Sie haben bei der Wahl grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  1. Sie geben den Stimmzettel einer Partei oder Wählervereinigung unverändert ab. Damit erhält jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme. 
  2. Sie passen einen Stimmzettel an: Je Kandidatin und Kandidat können zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben werden (kumulieren). Außerdem ist es möglich, seine Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen zu verteilen (panaschieren). Achten Sie darauf, die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht zu überschreiten, sonst wird der Stimmzettel ungültig. 

Wenn Sie einen Stimmzettel anpassen, beachten Sie unbedingt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht:  Das bedeutet, dass nur diejenigen Kandidierenden eine oder mehrere Stimmen erhalten, die von Ihnen auch erkennbar gekennzeichnet wurden. Nicht zulässig ist es, Kandidatinnen oder Kandidaten zu streichen, um seine Stimmen auf die verbleibenden (nicht gekennzeichneten) Kandidierenden zu verteilen. Ausgenommen von der positiven Kennzeichnungspflicht ist die Abgabe eines einzelnen, unveränderten Stimmzettels.

Für die Gemeinderatswahl Friedrichshafen gibt es zehn Stimmzettel: CDU, Grüne, Freie Wähler, SPD, Netzwerk für Friedrichshafen, FDP, ÖDP und Unabhängige und DIE LINKE mit jeweils 40 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste, EKKIS mit drei Kandidaten sowie Alternative für Deutschland mit acht Kandidaten. 

Insgesamt treten damit 331 Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl an.

Ortschaftsratswahl Ailingen

Vier Stimmzettel: CDU und Freie Wähler mit jeweils zwölf Kandidatinnen und Kandidaten, SPD und Netzwerk für Friedrichshafen mit jeweils acht Kandidatinnen und Kandidaten. Insgesamt 40 Kandidatinnen und Kandidaten.

Ortschaftsratswahl Ettenkirch

Zwei Stimmzettel: Freie Wähler mit elf und die CDU mit neun Kandidatinnen und Kandidaten. Insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten.

Ortschaftsratswahl Kluftern

Vier Stimmzettel: Pro Kluftern, Freie Wähler, CDU und SPD mit jeweils elf Kandidatinnen und Kandidaten. Insgesamt 44 Kandidatinnen und Kandidaten.

Ortschaftsratswahl Raderach

Zwei Stimmzettel: „Freie Bürger“ und „Unabhängige Bürger“ mit jeweils sieben Kandidatinnen und Kandidaten. Insgesamt 14 Kandidatinnen und Kandidaten.

Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden. 

Damit alle Wählerinnen und Wähler in Ruhe überlegen können, auf welche Kandidierenden sie ihre Stimmen verteilen, werden die Stimmzettel für die Kommunalwahl rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten versandt.

Die Wahlberechtigten können also bequem zu Hause ihre Stimmzettel für die Kommunalwahl ausfüllen und am Wahltag im Wahllokal abgeben oder auf Antrag per Briefwahl abstimmen. Die Wahlbezirke entsprechen den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2021.

Hinweis zur Europawahl: Die Unterlagen für die Europawahl werden den Wahlberechtigten im Wahllokal ausgehändigt.

Voraussichtlich ab dem 10. Mai 2024 erhalten alle Wahlberechtigten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimmen abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf der Karte eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein, der beantragt werden muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

  • Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr beantragt werden. Bringen Sie dafür Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. 
  • Die Online-Beantragung ist nur bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 12 Uhr möglich, damit die Unterlagen rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
  • Per Post: Ein Antrag für den Wahlschein befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Einfach ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
  • In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden.
  • Möglich sind auch Fax oder E-Mail. In diesen Fällen fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie oder einen Scan Ihres Personalausweises bei. Fax oder E-Mail müssen rechtzeitig eingehen, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wahlscheine können unmittelbar vor der Wahl bis Freitag, 7. Juni 2024 bis spätestens 18 Uhr beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Bitte wenden Sie sich an den Bürgerservice im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift und am besten auch noch die Wahlbezirks- und Wählernummer, unter der die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält zusammen mit den Stimmzetteln auch die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Den Stimmzetteln ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird. 

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.

Hinweis: Aus technischen Gründen erhalten Briefwähler die Stimmzettel doppelt zugesandt: Einmal aufgrund ihres Antrages und einmal mit dem automatischen Versand, der an alle Wahlberechtigten geht. Das Rechenzentrum arbeitet an einer Lösung, die den doppelten Versand bei künftigen Kommunalwahlen verhindern soll.

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Wer bis Sonntag, 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2180.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2180 erfragt werden. Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen.

Alle Wahlergebnisse der Stadt Friedrichshafen der Jahre 2019 und früher finden Sie in unserem Wahlarchiv.

Bundesweit wird das Ergebnis der Europawahl am Sonntag, 9. Juni ab 18 Uhr ermittelt – so auch in Friedrichshafen. Außerdem werden noch am Wahltag die Ortschaftsratswahlen ausgezählt. Weiter geht es dann am Montag, 10. Juni, 8 Uhr im Rathaus und weiteren städtischen Gebäuden mit der Auszählung der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl. Zur Unterstützung der Auszählung wird das landeseinheitliche EDV-Programm „Votemanager“ des kommunalen IT-Dienstleisters Komm.ONE eingesetzt, das zuletzt bei der Bundestagswahl 2021 genutzt wurde. Alle Auszählungen sind öffentlich.

Das vorläufige Wahlergebnis wird erwartet:

  • Europawahl: Sonntag, 9. Juni, ab ca. 20 Uhr
  • Ortschaftsratswahlen: Sonntag, 9. Juni, ab ca. 21.30 Uhr
  • Gemeinderatswahl: Montag, 10. Juni, gegen 16 Uhr
  • Kreistagswahl: Montag, 10. Juni, am späten Nachmittag

Die Auszählung und das vorläufige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl kann im Großen Sitzungssaal des Rathauses ab ca. 10 Uhr mitverfolgt werden. Die Ergebnisse können auch im Internet unter www.wahlen.friedrichshafen.de abgefragt werden. Dort wird am Wahltag ein Link auf das Wahlergebnisportal hinterlegt.

Bei der zweiten Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 17. Juni 2024 wird das vorläufige amtliche Wahlergebnis festgestellt. Im Anschluss wird dieses zur Prüfung an das Regierungspräsidium Tübingen geleitet. Mit dem Zusenden des Wahlprüfungsbescheides durch das Regierungspräsidium wird das Ergebnis endgültig.

Zur Kommunal- und Europawahl gibt es 43 allgemeine Wahlbezirke (2019: 46) sowie 17 Briefwahlbezirke (2019: 13). 

Allein am Wahltag, 9. Juni 2024, werden rund 550 Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. 

Da mehrere Wahlen anstehen, wird die Auszählung aufgeteilt: Alle 17 Briefwahlbezirke zählen Gemeinderats- und Kreistagswahl aus. In fünf Briefwahlbezirken werden zusätzlich Ortschaftsratswahlen ausgezählt, dafür wird in diesen fünf Briefwahlbezirken keine Europawahl ausgezählt. In den anderen zwölf Briefwahlbezirken wird die Europawahl ausgezählt.

Hinweis: Die Wahlbezirke wurden teilweise gegenüber 2019 geändert, ein direkter Vergleich der Wahlergebnisse auf Wahlbezirksebene ist daher nicht sinnvoll. Die Wahlbezirke für die Kommunal- und Europawahl entsprechen den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2021.

Vorsitzender (Kraft Gesetz): Oberbürgermeister Andreas Brand

Beisitzende (vom Gemeinderat gewählt): 
Eduard Hager (CDU, Stellvertretung Heike Reibl), Gunthild Schulte-Hoppe (Bündnis 90 / Die Grünen, Stellvertretung Felix von Kienlin), Roland Frank (SPD, Stellvertretung Ulrich Gresch) Hans-Peter Kaldenbach (Freie Wähler, Stellvertretung Erich Habisreuther), Dr. Bernd Pill (Netzwerk für Friedrichshafen, Stellvertretung Ida Wolpold), Harald Haßler (FDP, Stellvertretung Birgit Stojanoff)

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat unter www.kommunalwahl-bw.de alles Wichtige rund um die Landtagswahl zusammengefasst.

Die Kommunalwahl ist am Sonntag, 9. Juni 2024.

Was man wissen muss zur Kommunalwahl.

Eine Internetseite, die alles erklärt: Hier klicken.

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