Europawahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet zeitgleich zur Kommunalwahl auch die Europawahl statt.

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Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl. Aber wie funktioniert die Wahl? Ein Video des Städtetags Baden-Württemberg.

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. 2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

In Friedrichshafen gibt es für die Europawahl insgesamt rund 41.900 Wahlberechtigte:

  • Deutsche oder 
  • Unionsbürger/-innen nach Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis, 
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
     
  • In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten. Weitere Informationen für in Deutschland lebende EU-Bürger 
  • Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland

Sie haben eine Stimme, das heißt, Sie können ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme können Sie eine Partei oder eine politische Vereinigung wählen. 

Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal. Falls Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Briefwahlunterlagen vorab beantragen.

Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist kann wählen. Alle dort verzeichneten Wahlberechtigten erhalten spätestens bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung sollten Sie zum Wahllokal mitbringen. 

 

Voraussichtlich ab dem 10. Mai 2024 erhalten alle Wahlberechtigten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimmen abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf der Karte eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein, der beantragt werden muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

  • Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr beantragt werden. Bringen Sie dafür Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. 
  • Die Online-Beantragung ist nur bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 12 Uhr möglich, damit die Unterlagen rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
  • Per Post: Ein Antrag für den Wahlschein befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Einfach ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
  • In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden.
  • Möglich sind auch Fax oder E-Mail. In diesen Fällen fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie oder einen Scan Ihres Personalausweises bei. Fax oder E-Mail müssen rechtzeitig eingehen, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wahlscheine können unmittelbar vor der Wahl bis Freitag, 7. Juni 2024 bis spätestens 18 Uhr beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Bitte wenden Sie sich an den Bürgerservice im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift und am besten auch noch die Wahlbezirks- und Wählernummer, unter der die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Wer bis Sonntag, 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2180.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2180 erfragt werden. Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen.

In Friedrichshafen wird es vier repräsentative Wahlbezirke geben, die in die repräsentative Wahlstatistik der Europawahl 2024 am Sonntag, 9. Juni einfließen. 

Kenntlich wird die Zugehörigkeit zu einem repräsentativen Wahlbezirk erst mit den Wahlunterlagen und noch nicht mit der Wahlbenachrichtigung. Auf den Stimmzetteln befindet sich ein Kennbuchstabe als zusätzlicher Vermerk. Die Ergebnisse aus diesen Wahlbezirken werden gesondert an das Statistische Landesamt übermittelt.

Das Wahlgeheimnis wird durch die repräsentative Erhebung nicht verletzt. Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik sind auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden.

Alle Wahlergebnisse der Stadt Friedrichshafen der Jahre 2019 und früher finden Sie in unserem Wahlarchiv.

Bundesweit wird das Ergebnis der Europawahl am Sonntag, 9. Juni ab 18 Uhr ermittelt – so auch in Friedrichshafen. Außerdem werden noch am Wahltag die Ortschaftsratswahlen ausgezählt. Weiter geht es dann am Montag, 10. Juni, 8 Uhr im Rathaus und weiteren städtischen Gebäuden mit der Auszählung der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl. Zur Unterstützung der Auszählung wird das landeseinheitliche EDV-Programm „Votemanager“ des kommunalen IT-Dienstleisters Komm.ONE eingesetzt, das zuletzt bei der Bundestagswahl 2021 genutzt wurde. Alle Auszählungen sind öffentlich.

Das vorläufige Wahlergebnis wird erwartet:

  • Europawahl: Sonntag, 9. Juni, ab ca. 20 Uhr
  • Ortschaftsratswahlen: Sonntag, 9. Juni, ab ca. 21.30 Uhr
  • Gemeinderatswahl: Montag, 10. Juni, gegen 16 Uhr
  • Kreistagswahl: Montag, 10. Juni, am späten Nachmittag

Die Ergebnisse können im Internet unter www.wahlen.friedrichshafen.de abgefragt werden. Dort wird am Wahltag ein Link auf das Wahlergebnisportal hinterlegt.

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat unter www.europawahl-bw.de alles Wichtige rund um die Europawahl zusammengefasst. Informationen gibt es auch auf der Europawahl-Website des Europäischen Parlaments.

Die Europawahl ist am 9. Juni 2024.

Was man wissen muss zur Europawahl.

Eine Internetseite, die alles erklärt: Hier klicken.

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