Grabsteinkontrolle
Zwischen 20. März und 30. März 2023 werden auf den städtischen Friedhöfen (Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischbach und Jettenhausen) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die jährlichen Standfestigkeitskontrollen an allen Grabmalen durchgeführt.
Die städtische Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass nach § 28 Abs. (4) der Friedhofsordnung Grabmale und sonstige Grabausstattungen ständig verkehrssicher zu halten sind. Für jeden Schaden, der durch ein nicht verkehrssicheres Grabmal oder Grabzubehör entsteht, ist bei Wahlgräbern der Grabnutzungsberechtigte, bei Reihengräbern der zur Unterhaltung des Grabes Verpflichtete, haftbar.
Für weitere Auskünfte steht die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Friedrichshafen, 02.03.2023
Gez. Fabian Müller
Erster Bürgermeister
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