Freitag, 12. Dezember 2025
Kategorie: Bekanntmachungen

Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) des Zweckverbandes Gehrenberg-Wasserversorgung

Auf Grund § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gehrenberg-Wasserversorgung am 27.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Änderung der Wasserversorgungssatzung

§ 43 Abs. 1 und Abs. 2 erhält folgende Neufassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,30 Euro.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,30 Euro.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Oberteuringen, den 27.11.2025

gez. Ralf Meßmer
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Formvorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn der Verbandsvorsitzende in dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 12.12.2025

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