Satzung öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt FN
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) vom 03.12.2023 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GBl. S. 26), §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12.11.2024 (GBl. S. 98) und der §§ 2, 8, 13, 15, 17 Abs. 1, 31 Abs. 2, 32 und 42 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBl. S. 1233) hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 29. September 2025 folgende Satzung beschlossen: Siehe Download.
Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
Tag der Bereitstellung: 30.09.2025
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