Pflegearbeiten an Gewässern
Die Arbeiten werden vom 15.08.2025 bis 31.10.2025 durchgeführt und sind nach dem § 37 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) und § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom Eigentümer und Anliegern der Anlagen zu dulden.
Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht.
Zur Abstimmung oder Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte umgehend an die
Stadt Friedrichshafen
Stadtbauamt
Abt. Stadtgrün und Friedhöfe
Charlottenstraße 12
07541 203-54307
Friedrichshafen, 12.06.2025
Erster Bürgermeister
gez. i. V. Fabian Müller
Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
Tag der Bereitstellung: 05.07.2025
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