Begründung zum Urteil des VGH Mannheim liegt vor

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 21. Juni 2022 die Klagen von Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin auf Feststellung, dass die Zeppelin-Stiftung der Rechtsaufsicht durch das Regierungspräsidium Tübingen (Beklagter) unterliegt, abgewiesen. Die Stadt Friedrichshafen war zum Verfahren beigeladen. Am 1. Juli 2022 stellte der VGH Mannheim das vollständige Urteil mit Entscheidungsgründen zu.
Porträt Andreas Brand

Für die Stadt Friedrichshafen und die Zeppelin-Stiftung nimmt Oberbürgermeister Andreas Brand dazu Stellung:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bestätigt völlig eindeutig die Entscheidung der ersten Instanz, des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, und damit die Rechtsposition der Stadt. Die Stadt hat damit als Beigeladene erneut Recht bekommen. Die Kläger Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin sind mit ihrer wichtigsten Klage gescheitert. Sie sind nicht klagebefugt und können keine Rechte für die Zeppelin-Stiftung geltend machen.

Der Verwaltungsgerichtshof lässt auch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu, weil dem Verfahren aus seiner Sicht jede grundsätzliche Bedeutung fehlt. Gerade dadurch macht er besonders deutlich, dass die Kläger seit Jahren lediglich mit fadenscheinigen Argumenten Behörden und Gerichte beschäftigen.

Für die Zeppelin-Stiftung, die Stadt Friedrichshafen und insbesondere für die Häflerinnen und Häfler ist das Urteil ein weiterer, wichtiger Meilenstein, der Rechtssicherheit schafft.“

Pressemitteilung des VGH Mannheim: Zeppelin-Stiftung: Klage von Nachfahren des Grafen von Zeppelin erfolglos