Freitag, 14. März 2025

Warum die Kita-Gebühren steigen

In den vergangenen Jahren konnten die Kitagebühren in Friedrichshafen dank der starken Zeppelin-Stiftung weit unter dem interkommunalen Schnitt gehalten werden. Dadurch konnten die Familien mit allgemein niedrigen Gebühren finanziell stark entlasten. Die Stadt konnte so Häfler Familien in den letzten Jahren durch die Unterstützung der Zeppelin-Stiftung, vor allem auch im Vergleich zu Kommunen mit ähnlich hohen Lebenserhaltungskosten, viele Gebühren ersparen.

Um die Qualität der Betreuung in den Häfler Kitas nun weiterhin gewährleisten zu können und die Finanzierung der Kitas zu sichern, sehen wir uns nun jedoch gezwungen, die Gebühren anzupassen. Wir wollen uns schrittweise dem Landesrichtsatz von Baden-Württemberg annähern – um wenigstens wie dort eine Kostendeckung durch Elterngebühren von annähernd 20 Prozent zu erreichen. Die umliegenden Kommunen orientieren sich seit vielen Jahren am Landesrichtsatz. 

Zum Vergleich:  In den vergangenen Jahren lag der Kostendeckungsgrad in Friedrichshafen bei rund 5 Prozent. Das bedeutet, dass rund 95 Prozent der Kosten eines Betreuungsplatzes in Friedrichshafen vom Haushalt der Zeppelin-Stiftung getragen wurden. Dank dieser besonderen Förderstruktur konnte der Kita-Betrieb bis jetzt trotz der geringen Kostendeckung ermöglicht und damit die Familien über lange Zeit hinweg entlastet werden. 

Uns ist bewusst, dass die nun anstehenden Änderungen einen nicht unbeträchtlichen finanziellen Einschnitt bedeuten. Aber die Spielräume im städtischen Haushalt und insbesondere im Stiftungshaushalt sind ausgeschöpft. Vom laufenden Finanzbedarf der Zeppelin-Stiftung in Höhe von rund 85 Millionen Euro werden allein für den Kitabetrieb rund 45 Millionen Euro benötigt. Ohne eine schrittweise Anpassung und eine Annäherung unserer Betreuungsgebühren an den interkommunalen Durchschnitt und dem empfohlenen Landesrichtsatz und dem Wegfall des Geschwisterrabatts, werden wir die Betreuung nicht mehr finanzieren können und keine weiteren Kitas schaffen können. 

Das ist geplant:

  • Eine Anpassung der Gebühren ab 1. September 2025 in drei Stufen. Dabei wird die bewährte Gebührenstruktur beigehalten. Weiterhin berücksichtigen die Betreuungsangebot die Betreuungsart, den Betreuungsumfang und die Anzahl der Kinder in der Familie.
    Ziel ist, den Landesrichtsatz des Vorjahres zu erreichen.
  • Der bisherige sogenannte „Geschwisterrabatt“ entfällt, die „Sozialstaffelung“ bleibt:
    Geschwisterrabatt hieß bisher: Bei Geschwistern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte in Friedrichshafen besucht haben, wurde für die Dauer des gleichzeitigen Besuchs für ein Kind die höchstmögliche Gebühr erhoben.
    Sozialstaffel: Jedes kindergeldberechtigte Kind bis zum 27. Lebensjahr wird mit einem Nachlass von 25 % bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
    Beispiele:
    • Familie mit einem Kind Ü3 VÖ-30 (6 Stunden pro Tag) und einem Schulkind 
      bisher 80 Euro pro Monat
      ab dem Kindergartenjahr 2025/2026: 
      155 Euro pro Monat abzüglich 25 % Sozialstaffel für das Schulkind
      = 120 Euro pro Monat
    • Familie mit einem Kind U3 VÖ-30, einem Kind Ü3 VÖ-30 (jeweils 6 Stunden pro Tag) und einem kindergeldberechtigten Kind in Ausbildung
      bisher 79 Euro pro Monat gesamt (da nur für 1 Kind Gebühr erhoben wurde)
      ab dem Kindergartenjahr 2025/2026: 
      U3-Kind: 310 Euro abzüglich 50 % Sozialstaffel für die zwei weiteren Kinder
      = 155 Euro pro Monat
      Ü3-Kind:  155 Euro abzüglich 50 % Sozialstaffel für die zwei weiteren Kinder
      = 80 Euro pro Monat
      Für beide Kinder gesamt = 230 Euro pro Monat
    • Familie mit einem Kind Ü3 VÖ-30 und drei Schulkindern
      bisher 16 Euro pro Monat 
      ab dem Kindergartenjahr 2025/2026:
      Ü3-Kind:  155 Euro abzüglich 75 % Sozialstaffel für die drei weiteren Kinder
      = 40 Euro pro Monat
  • Berücksichtigung der „Häfler Karte“: Für Berechtigte der Häfler Karte soll ein Gebührenerlass eingeführt werden, um Bildungsgerechtigkeit und die essentielle Frühförderung über alle sozialen Schichten hinweg weiterhin zu gewährleisten. Voraussetzung für den Gebührenerlass ist, dass die Gebühren nicht schon von anderer Stelle übernommen werden (beispielsweise SGB II, SGB XII, Wohngeld Kinderzuschlag) und die Eltern bzw. Alleinerziehenden mindestens zu 50 Prozent berufstätig sind.

Ziel: Qualität erhalten und unter dem aktuellen Landesrichtsatz bleiben

Nur mit dieser zukunftsfähigen Anpassung der Gebührenstrukturen kann gewährleistet werden, dass wir das bisherige qualitative Angebot halten können. Dazu zählen insbesondere auch Leistungen wie die heilpädagogische Unterstützungsmaßnahmen, Sprachförderung und der bisherige Personalschlüssel.

Die Kita-Gebühren in unserer Stadt liegen im interkommunalen Vergleich auch mit der Anpassung unter denen der umliegenden Kommunen. In Zukunft wollen wir uns am Landesrichtsatz des Vorjahres orientieren, geben also Erhöhungen immer erst mit Verzögerung weiter. Damit bleiben wir im jeweils laufenden Kita-Jahr unter dem Landesrichtsatz.

Weitere Informationen finden Sie in den Kita-Sitzungsunterlagen zur Gemeinderatssitzung am Montag, 24. März.