Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178/1

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178/1 „Fachmarkt- und Freizeitzentrum – 1. Änderung“ wurde 
vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 08.12.2025 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) als Satzung beschlossen. 
Mit der Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 04.02.2026 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen abgerufen werden: https://www.gisserver.de/friedrichshafen/ 

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.