Sanierungssatzung „Zukunftsquartier Fallenbrunnen“

Aufgrund § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 08.12.2025 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zukunftsquartier Fallenbrunnen“ beschlossen.

Weitere Informationen: „Zukunftsquartier Fallenbrunnen“
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch 

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