Regeln für ein sicheres und friedliches Seehasenfest
Das Seehasenfest zählt mit rund 150.000 Besucherinnen und Besuchern jährlich zu den größten Kinder- und Heimatfesten Süddeutschlands. Mit der Polizeiverordnung Seehasenfest reagiert die Stadt auf gesellschaftliche Entwicklungen und erhöhte Sicherheitsbedürfnisse und geht zugleich präventiv gegen Störungen vor.
Die Verordnung enthält klare Regeln für Besucherinnen, Besucher und Festbeschicker. So ist unter anderem das Mitführen von alkoholischen Getränken, Glasflaschen, Tieren oder rollenden Geräten wie Bollerwagen oder Rollern auf dem Festgelände künftig untersagt. Bei den Glasflaschen gelten für Säuglinge und Kleinkinder Ausnahmen, ebenso für Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren.
Auch der Jugendschutz soll gestärkt werden: Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ab 20 Uhr nur noch in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Gelände aufhalten. Für Jugendliche unter 18 gilt diese Regel ab Mitternacht.
Die Stadt hat sich bei der Polizeiverordnung an anderen Großveranstaltungen, wie dem Cannstatter Volksfest oder dem Stuttgarter Frühlingsfest, orientiert. Dort haben sich ähnliche Regelungen bewährt.
Verstöße gegen die neue Polizeiverordnung können mit einem Verweis vom Festgelände oder einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt will so ein sicheres und angenehmes Fest für alle gewährleisten.
Die Polizeiverordnung und alle Informationen rund um das Seehasenfest sind zu finden unter www.seehasenfest.de.