Hunde müssen angemeldet werden

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, einen über drei Monate alten Hund laut der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer innerhalb eines Monats bei der Stadt schriftlich anzumelden. Hundebesitzer, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Wer seinen Hund angemeldet hat, erhält eine Hundesteuermarke, die der Hund immer am Halsband tragen muss. Es müssen auch Hunde angemeldet werden, für die gegebenenfalls eine Steuerbefreiung gemäß § 6 der Satzung gewährt werden kann. Nach der Überprüfung, ob eine Steuerbefreiung erteilt werden kann, erhalten die Hundehalterinnen und Hundehalter ebenfalls eine Hundesteuermarke.
Die Stadt Friedrichshafen behält sich vor, unangekündigte Kontrollen auf der Straße, auf öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen zu veranlassen. Bei den Kontrollen werden die Hundesteuermarke und die persönlichen Daten der Person aufgenommen, die mit dem Hund unterwegs ist. Die so erhaltenen Informationen werden zur Überprüfung an die Abteilung Steuern weitergeleitet. Sollte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass der Hund nicht angemeldet ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. In diesen Fällen kann eine Nachveranlagung rückwirkend für bis zu zehn Jahren erfolgen und zusätzlich gegebenenfalls mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden.
Die Anmelde- und Abmeldeformulare sowie die Satzung können im Internet unter www.friedrichshafen.de/steuern abgerufen werden. Für Fragen zur Hundesteuer steht das Team der Abteilung Steuern unter der E-Mail-Adresse Steueramt@friedrichshafen.de zur Verfügung.