Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts

Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Mit dem Gesetz werden zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie zur Namensänderung geschaffen.

Zu den Neuerungen gehört unter anderem, dass Ehegatten und Eltern künftig einen Doppelnamen – mit oder ohne Bindestrich – für sich oder ihr Kind wählen können. Das Standesamt Friedrichshafen teilt mit, dass das Gesetz grundsätzlich für Personenstandsfälle wie Geburten und Eheschließungen gilt, die sich ab dem 1. Mai 2025 ereignen. Eine Anpassung von bereits bestehenden Namen an das neue Recht ist jedoch in vielen Fällen ebenfalls vorgesehen. Auch für Eheschließungen und Geburten vor dem 1. Mai 2025 gibt es im Rahmen der Übergangsregelung verschiedene Möglichkeiten, die bestehende Namensführung auch im Nachhinein noch zu ändern. 

Weitere Informationen zum neuen Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie den wichtigsten Neuerungen für sogenannte Altfälle – zum Beispiel bezüglich Doppelnamen, erleichterter Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder, neuem Erklärungsrecht zum Familiennamen für Volljährige und Neuregelung zum Familiennamen im Rahmen einer Volljährigenadoption – sind online unter www.standesamt.friedrichshafen.de/namensrecht zu finden. 

Anhand von Erklärvideos werden dort die vielfältigen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe als auch für die neue Familiennamensgebung für Kinder aufgezeigt. 

Zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung ist in den meisten Fällen die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Abhängig von den individuellen Verhältnissen ist gegebenenfalls die Zustimmung von weiteren Personen zu einer Namensänderung notwendig. Hierbei ist zu beachten, dass abgegebene Erklärungen zur Namensführung in der Ehe auch Auswirkungen auf die Namensführung gemeinsamer Kinder haben kann. 

Für weitere Fragen zum neuen Namensrecht steht das Standesamt Friedrichshafen per Telefon unter 07541 203-52171 oder per E-Mail an zur Verfügung.