Gemeinderat stimmt Gewerbeflächenentwicklungskonzept zu
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in seiner Sitzung am 20. Oktober dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept als Grundlage für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mehrheitlich zugestimmt.
Mit dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEK) liegt der Stadt Friedrichshafen eine Bedarfsanalyse für gewerbliche Flächen bis zum Jahr 2040 vor. Das Konzept bildet eine zentrale Grundlage für die Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) mit der Gemeinde Immenstaad und wurde im Auftrag beider Kommunen von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) erstellt.
Ziel des GEK ist es, eine zukunftsfähige Flächenstrategie zu entwickeln, die den Bedarf von Handwerksbetrieben und produzierendem Gewerbe abbildet, Nutzungskonkurrenzen berücksichtigt und eine wirtschaftlich sowie stadtplanerisch sinnvolle Entwicklung ermöglicht.
Die Ergebnisse des GEK werden in den weiteren Planungsprozess der FNP-Fortschreibung so integriert, dass die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielsetzungen der Stadt Friedrichshafen gewahrt bleiben. Eine bedarfsgerechte, nachhaltige Flächenbereitstellung soll durch stadtplanerische Instrumente wie Nachverdichtung oder gestapelte Gewerbenutzung unterstützt werden.
Flächenbedarf bis 2040
Laut GEK ergibt sich für Friedrichshafen ein zusätzlicher Gewerbeflächenbedarf von 76 bis 85 Hektar bis zum Jahr 2040 – dies unter Berücksichtigung der bereits verfügbaren Flächen. Der Bedarf wurde mittels eines etablierten Prognosemodells (GIFPRO) ermittelt, das auf Unternehmensbefragungen, Experteninterviews und Flächennutzungsanalysen basiert.
Verfügbare Flächen im Bestand
Aktuell stehen rund acht Hektar an kommunalen Gewerbeflächen kurzfristig zur Verfügung. Weitere sechs Hektar wurden von Unternehmen als Nachverdichtungspotenzial gemeldet, deren baurechtliche Eignung noch geprüft werden muss. Der Großteil des prognostizierten Bedarfs kann jedoch im Bestand nicht gedeckt werden.
Zur Deckung des verbleibenden Bedarfs wurden im Stadtgebiet fünf Potenzialgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 72 Hektar identifiziert. Diese Flächen, die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden und sich in privatem Eigentum befinden, unterliegen bislang keiner gewerblichen Nutzung. Ihre Eignung wird im weiteren FNP-Prozess unter Berücksichtigung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Kriterien geprüft.
Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, das gewerbliche Verdichtungspotenzial auf Großparkplätzen zu untersuchen. Ziel ist es, durch intelligente Lösungen wie die Stapelung von Nutzungen – etwa durch Hallenbauten über Stellplätzen – zusätzlichen Flächenbedarf innerhalb bestehender Strukturen zu decken. Dieser Beschlusspunkt wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad stammt aus dem Jahr 2006. Die Fortschreibung mit Planungshorizont 2040 wurde im Jahr 2023 beschlossen. Ein erster Vorentwurf wird bis Dezember 2026 angestrebt, der Feststellungsbeschluss soll im Oktober 2028 erfolgen. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium wird voraussichtlich 2029 abgeschlossen sein.
Die Erarbeitung des GEK wurde von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet. In einem Workshop im November 2024 diskutierten rund 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik zentrale Anforderungen an den Wirtschaftsstandort. Ergänzt wurden diese Ergebnisse durch strukturierte Gespräche mit 14 Unternehmen und Institutionen in den Monaten Januar und April 2025.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Bedarfsmodellierung ebenso ein wie die Erfahrungen der kommunalen Wirtschaftsförderung. Die Diskussion im Gemeinderat im Juni 2025 bestätigte die Plausibilität der Ergebnisse und unterstrich zugleich die Notwendigkeit, Nutzungskonflikte – etwa zwischen Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe – sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.
Friedrichshafen erfüllt als Teiloberzentrum und industrieller Schwerpunkt zentrale Funktionen im regionalen Wirtschaftsraum. Um die Attraktivität des Standorts zu sichern, muss Unternehmen auch künftig eine ausreichende Flächenperspektive geboten werden. Der strukturierte Prozess zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans und die Ergebnisse des GEK schaffen dafür eine belastbare Grundlage.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.