Gemeinderat beschließt Kitabedarfsplan
Die Planungen basieren auf der aktuellen demografischen Entwicklung sowie den Bedarfsanmeldungen der Häfler Familien. Hierbei setzt die Stadt gesetzliche Vorgaben um und schafft einen verbindlichen Rahmen für ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen.
„Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan schaffen wir Klarheit und Verlässlichkeit für Familien, Träger und Beschäftigte in unseren städtischen Kitas. Es ist unser Anspruch, frühkindliche Bildung weiterhin bedarfsgerecht und qualitätsvoll zu gestalten – trotz angespannter personeller und finanzieller Rahmenbedingungen. Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss ein starkes Zeichen für Bildungsgerechtigkeit und Fachkräftesicherung gesetzt“, so Oberbürgermeister Simon Blümcke.
Zahlen, Daten, Fakten
Zum Stichtag am 1. März 2025 wohnten in Friedrichshafen 572 Kinder zwischen null und einem Jahr, 1.209 Kinder zwischen ein und drei Jahren sowie 1.940 Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Zudem wurden 359 Kinder über sechs Jahren in Häfler Kindertageseinrichtungen betreut.
Die insgesamt 48 Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen werden von zehn verschiedenen Trägern geführt und boten zum Stichtag in Summe 611 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 2.299 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren an. Von den zum Stichtag in Friedrichshafen wohnhaften Kinder waren 470 Kinder zwischen null und drei Jahren und 2.101 Kinder zwischen drei und sechs Jahren in Einrichtungen betreut.
Somit lag die Versorgungsquote (inklusive Kindertagespflege) – also der Anteil der verfügbaren Betreuungsplätze, die tatsächlich in Anspruch genommen werden – bei Kindern zwischen null und drei Jahren bei 37 Prozent, bei Kindern zwischen ein bis drei Jahren bei 55 Prozent und bei Kindern über drei Jahren bei 102 Prozent. Die Bedarfsquote – der Anteil der Kinder, die eine Betreuung benötigen – war demnach bei Kindern zwischen ein und drei Jahren bei 52 Prozent und bei Kindern über drei Jahren bei 95 Prozent. Ziel ist es, die Versorgungsquote der Bedarfsquote anzunähern.
Zentrale Inhalte des Beschlusses
Der Kindertagesstättenbedarfsplan ist für das ab September 2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 verbindlich. Dies gilt insbesondere für die vorgehaltenen Betreuungsangebote und -zeiten sowie die Ausstattung mit Fachkräften in den einzelnen Einrichtungen. Grundlage für den Personalschlüssel ist die aktuelle Kindertagesstättenverordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Mit dem Bedarfsplan beschließt der Gemeinderat zudem, wie bisher keine auswärtigen Kinder – Ausnahmen nach Einzelfallprüfung – aufzunehmen. Er stimmt außerdem der überarbeiteten Satzung zur Erhebung der Kindertagesstättengebühren sowie der Weiterbeschäftigung der zusätzlichen Fachkräfte aus dem Modellprojekt Inklusion bis August 2026 zu.
Ein weiterer zentraler Punkt des Gemeinderatsbeschlusses ist die Fortführung umfangreicher freiwilligen Leistungen in den Bereichen Sprachförderung, Krankheitsvertretung, Bildungshausarbeit und hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung sowie Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und Praktika werden weiterhin finanziell unterstützt.
Finanzen
Im Kindertagesstättenbedarfsplan werden Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 51 Millionen Euro veranschlagt. Davon belaufen sich die Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt auf 1,4 Millionen Euro und die Zuschüsse der Zeppelin-Stiftung auf 49,7 Millionen Euro. Die Personalkosten betragen inklusive der Freiwilligkeitsleistungen 35,7 Millionen Euro. Für die Freiwilligkeitsleistungen werden in Summe 4,7 Millionen Euro kalkuliert.
Darüber hinaus ermächtigt der Gemeinderat die Stadtverwaltung, auch künftig flexibel auf mögliche Bedarfsänderungen zu reagieren und zu prüfen, ob zusätzliche Betreuungsplätze außerhalb des Investitionsprogrammes der Zeppelin-Stiftung realisierbar sind.