Samstag, 28. Juni 2025
Kategorie: Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026

Bekanntmachung der Stadt Friedrichshafen

1. Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen für das Haushaltsjahr 2025 und 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581), zuletzt geändert am 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) hat der Gemeinderat am 24.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1a Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2025

Nr.Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Stadt
2025
EUR

Stiftung
2025
EUR

Gesamt
2025
EUR

1.im Ergebnishaushalt mit dem   
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von221.048.370112.640.570333.688.940
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von-216.192.800-120.475.400-336.668.200
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 
(Saldo aus 1.1. und 1.2) von
4.855.570-7.834.830-2.979.260
 davon Karl-Olga-Haus -2.113.330-2.113.330
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von1.060.00001.060.000
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von-745.000-1.555.000-2.300.000
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis 
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von
315.000-1.555.000-1.240.000
 davon Karl-Olga-Haus 00
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis 
(Summe aus 1.3 und 1.6) von
5.170.570-9.389.830-4.219.260
 davon Karl-Olga-Haus -2.113.330-2.113.330
2.im Finanzhaushalt mit dem   
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von216.835.710112.208.730329.044.440
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von-189.456.700-111.775.260-301.231.960
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von27.379.010433.47027.812.480
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von27.133.100027.133.100
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-32.687.000-14.802.300-47.489.300
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/
‑bedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-5.553.900-14.802.300-20.356.200
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ ‑bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von21.825.110-14.368.8307.456.280
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von05.0005.000
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-1.210.000-30.000-1.240.000
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/
‑bedarf aus Finanzierungstätigkeit 
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-1.210.000-25.000-1.235.000
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
20.615.110-14.393.8306.221.280
 davon Karl-Olga-Haus -1.944.220-1.944.220

§ 1b Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2026

Nr.Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Stadt
2026
EUR

Stiftung
2026
EUR

Gesamt
2026
EUR

1.im Ergebnishaushalt mit dem   
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von229.470.160113.421.460342.891.620
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von-229.117.450-115.235.480-344.352.930
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1. und 1.2) von
352.710-1.814.020-1.461.310
 davon Karl-Olga-Haus -2.036.680-2.036.680
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von1.000.00001.000.000
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von-392.000-16.000-408.000
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von
608.000-16.000592.000
 davon Karl-Olga-Haus 00
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von
960.710-1.830.020-869.310
 davon Karl-Olga-Haus -2.036.680-2.036.680
2.im Finanzhaushalt mit dem   
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von225.191.000112.989.710338.180.710
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von-199.716.850-106.733.580-306.450.430
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von25.474.1506.256.13031.730.280
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von12.599.440230.00012.829.440
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-34.055.720-21.292.270-55.347.990
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/
‑bedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-21.456.280-21.062.270-42.518.550
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/
‑bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
4.017.870-14.806.140-10.788.270
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von05.0005.000
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-1.180.000-30.000-1.210.000
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/
‑bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-1.180.000-25.000-1.205.000
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
2.837.870-14.831.140-11.993.270
 davon Karl-Olga-Haus -1.786.510-1.786.510

§ 2a Kreditermächtigung 2025

 Stadt
EUR
Stiftung
EUR
Gesamt
EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf000
davon Karl-Olga-Haus000

§ 2b Kreditermächtigung 2026

 

Stadt
EUR

Stiftung
EUR

Gesamt
EUR

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf000
davon Karl-Olga-Haus000

§ 3a Verpflichtungsermächtigungen 2025

 

Stadt
EUR
Stiftung
EUR
Gesamt
EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf44.729.30025.675.00070.404.300
davon Karl-Olga-Haus000

§ 3b Verpflichtungsermächtigungen 2026

 

Stadt
EUR
Stiftung
EUR
Gesamt
EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf65.180.0003.600.00068.780.000
davon Karl-Olga-Haus000

§ 4 Kassenkredite

 Gesamt
2025
EUR
Gesamt
2026
EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
einschließlich Karl-Olga-Haus
60.000.00060.000.000

§ 5 Steuerhebesätze (nachrichtlich)

Die Hebesätze wurden in der Steuersatzung vom 28. Juni 1974 in der Fassung vom 18. November 2024 wie folgt festgesetzt:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v. H. der Steuermessbeträge.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

245 v. H. der Steuermessbeträge.

c) für die Gewerbesteuer auf350 v. H. der Steuermessbeträge.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.03.2025 vorgelegt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.06.2025 bis 08.07.2025 im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.07 öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Stadt- und Stiftungspflege, Abt. Haushalt und Finanzwirtschaft, im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.07, 2.09 oder 2.11.

Friedrichshafen, den 24.06.2025

Simon Blümcke
Oberbürgermeister

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 28.06.2025

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