Bebauungsplan „Reinachweg – Süd“

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt sowie der Ortschaftsrat Ailingen haben dem erneuten Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Reinachweg Süd zugestimmt.

Bereits 2020 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohngebiets mit Einzelhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern, um dringend benötigten Wohnraum in Friedrichshafen zu schaffen. Die Fläche wurde aufgrund der Lage und der vorhandenen Erschließungsstruktur priorisiert und stellt ein wichtiges Vorhaben der Innenentwicklung dar. 

Der Entwurf sieht eine verdichtete Bauweise vor: Geplant sind bis zu neun Einfamilienhäuser, sechs Doppelhaushälften sowie neun Mehrfamilienhäuser. Die Gebäudehöhen reichen von zwei Vollgeschossen bei Einzel- und Doppelhäusern bis zu drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss bei Mehrfamilienhäusern. Dachbegrünungen sind in großen Teilen verpflichtend, unter anderem zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Reduzierung der Versiegelung.

Überarbeiteter Entwurf mit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden zahlreiche Hinweise aufgenommen und der Plan angepasst. So wurde der Spielplatz samt unterirdischer Retentionsanlage innerhalb des Quartiers verlegt, neue Flächen für Geschosswohnungsbau berücksichtigt und Standorte für Baumpflanzungen festgelegt. Es wurden eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine Kampfmittelanalyse vorgenommen und ein Grünordnungsplan erstellt.

Auf dieser Grundlage wurde am 3. Februar 2025 der Entwurfsbeschluss vom Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt sowie dem Ortschaftsrat Ailingen gefasst und die Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen und im Februar / März 2025 durchgeführt.

Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurden weitere Anpassungen vorgenommen. Dazu zählen Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen, zusätzliche Pflanzgebote für Einzelbäume sowie Einschränkungen bei Lichtimmissionen im Bereich sensibler Flächen. 

Öffentlichkeitsbeteiligung erneut vorgesehen

Aufgrund der Planänderungen werden eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und eine nochmalige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Diese umfasst die öffentliche Auslegung im Technischen Rathaus sowie die Bereitstellung aller Unterlagen auf der Website der Stadt. Stellungnahmen können ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Inhalten abgegeben werden. Auch die Fachbehörden werden zu den relevanten Änderungen erneut beteiligt.

Anschließend werden die Stellungnahmen erneut ausgewertet. Sollte sich daraus kein weiterer Überarbeitungsbedarf ergeben, könnte der Bebauungsplan in einem nächsten Schritt als Satzung beschlossen werden.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg – Süd“ sind unter www.friedrichshafen.de abrufbar. Die vollständigen Planunterlagen werden dann – wie üblich – im Technischen Rathaus öffentlich ausgelegt.

Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de  zu finden.