Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Im November 2019 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen „Leitlinien für Bürgerbeteiligung“, die zu einem Orientierungsrahmen, zu Standards und Entscheidungshilfen verhelfen sollen.

Diese Leitlinien wurden in einem mehrstufigen Verfahren durch den Gemeinderat, die Verwaltung und die Bürgerschaft in Workshops erarbeitet. Zuvor wurde das Thema im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) auf den Weg gebracht. Im Abschlussbericht des ISEK sind die Leitlinien für Bürgerbeteiligung entsprechend in einem Leitprojekt verankert.

Diese Leitlinien wurden in einem mehrstufigen Verfahren durch den Gemeinderat, die Verwaltung und die Bürgerschaft in Workshops erarbeitet. Zuvor wurde das Thema im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) auf den Weg gebracht. Im Abschlussbericht des ISEK sind die Leitlinien für Bürgerbeteiligung entsprechend in einem Leitprojekt verankert.

Neben den eigentlichen Leitlinien wurden auch Spielregeln für den Umgang miteinander und die Grenzen der Bürgerbeteiligung formuliert. Wenn zum Beispiel gesetzliche Rahmenbedingungen den Gestaltungsspielraum eingrenzen oder die Stadt eine Maßnahme im Auftrag des Landes oder des Bundes realisiert, dann ist Bürgerbeteiligung ausgeschlossen.

Da wir in einer repräsentativen Demokratie leben, treffen die demokratisch gewählten Mandatsträger die Entscheidungen, also auch, ob ein Projekt mit Bürgerbeteiligung umgesetzt wird oder nicht. Aus der Bürgerschaft heraus kann Bürgerbeteiligung angeregt werden mit Unterschriften von 2 % der Wahlberechtigten ab dem 16. Lebensjahr. In der Regel sehen Gemeinderat und Verwaltung allerdings bereits Bürgerbeteiligung vor, wo Bürgerbeteiligung möglich und sinnvoll ist.

Bürgerbeteiligung ersetzt also nicht den Gemeinderatsbeschluss und die fachplanerische Position. Es geht darum, die unterschiedlichen Interessen sowie die Schnittmengen zu verdeutlichen und sich eine Meinung abzuholen. Manchmal gelingt dies auf der Basis eines Konsens. Einen Konsens sollte man aber nicht zwingend erwarten. Geeignete Methoden und die Ansprache der zum Thema passenden Zielgruppe gehören zu den Grundlagen für eine gelingende Bürgerbeteiligung.

Die Gesamtheit aller Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen, sollen möglichst einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden. Damit also nicht immer die gleichen Gruppierungen und Personen teilnehmen, werden zukünftig vermehrt sogenannte „Zufallsbürger“ zu den Beteiligungsverfahren eingeladen und möglichst ergänzt durch eine offene Beteiligung für alle Interessierten.

Leitlinien

  • Die Stadtverwaltung informiert frühzeitig und für alle verständlich über städtische Projekte, also zeitlich begrenzte Vorhaben, Pläne und Konzepte, bei denen vom Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner Friedrichshafens auszugehen ist. Hierfür fasst die Stadtverwaltung zentrale Informationen zu den Vorhaben in Projektsteckbriefen zusammen und stellt diese zu einer Vorhabenliste zusammen. Die Stadtverwaltung erstellt die Vorhabenliste in Abstimmung mit dem Gemeinderat. Die Vorhabenliste zeigt auch, ob eine Beteiligung vorgesehen ist oder nicht und begründet dies.
  • Die Vorhabenliste wird zweimal jährlich aktualisiert und auf der städtischen Website veröffentlicht. Bei jeder Aktualisierung erfolgt eine Information der Öffentlichkeit über Presse und städtischen Newsletter.
  • Bei Projekten, zu denen eine Beteiligung vorgesehen ist, können die Ergebnisse der Beteiligung noch in die Planungen einfließen. Die Stadtverwaltung macht zu Beginn jedes Beteiligungsprozesses deutlich, was schon feststeht und was noch offen ist und begründet dies. Auch die Interessen beteiligter Akteure und mögliche Zielkonflikte stellt die Stadtverwaltung zu Beginn dar.
  • Die Stadtverwaltung entwickelt strukturierte und individuelle Beteiligungskonzepte für die Projekte. Inhalte sind:

    Gegenstand der Beteiligung (Um was geht es genau? Welche Fragen sind zu klären?)
    Verfahrensablauf (Methoden, Dauer, ein- oder mehrstufige Beteiligung, Rückkopplung von Zwischenergebnissen)
    Zuständigkeiten und Beteiligte (Wer führt den Beteiligungsprozess durch, wer moderiert? Wer kann sich wie beteiligen?)
    Information (vor, während und nach der Beteiligung)
  • Die Stadtverwaltung führt Beteiligung in einem angemessenen Rahmen durch und beachtet das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung bei den Beteiligungsprozessen berücksichtigt, welche Tragweite ein Projekt hat. Für große und komplexe oder konfliktträchtige Projekte entwickelt sie aufwändigere Verfahren als für kleine überschaubare. 
  • Die Stadtverwaltung strebt eine hohe Qualität der Beteiligungsprozesse an. Je nach Umfang und Art der Beteiligung setzt die Stadt hierbei auf eigenes Wissen und Erfahrung oder holt sich externe Unterstützung. Bei der Durchführung sorgt die Stadtverwaltung für die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen. 
  • Die Stadtverwaltung setzt auf eine individuelle und gezielte Ansprache, um das Interesse bei den Zielgruppen zu wecken. Sie nutzt verschiedene Kommunikationswege und führt Veranstaltungen nach Möglichkeit vor Ort durch.
  • Die Stadtverwaltung sorgt für die Transparenz der Verfahren. Sie macht deutlich, wie sie mit den Ergebnissen der Beteiligung umgehen wird und wer nach entsprechender Abwägung entscheidet. Sie gibt auch eine Rückmeldung, welche Anregungen nicht eingeflossen sind und begründet dies.
  • Die Stadtverwaltung bindet betroffene Zielgruppen in die Beteiligungsprozesse ein. Wenn es Interessenvertretungen für einzelne Zielgruppen gibt (zum Beispiel Jugendparlament), spricht die Stadtverwaltung diese gezielt an.
  • Die Stadtverwaltung setzt auf Methoden, die für die entsprechenden Zielgruppen der Beteiligung passen. Sie prüft außerdem immer, ob eine flankierende Online-Beteiligung sinnvoll und möglich ist.
  • Die Stadtverwaltung stellt die erforderlichen Rahmenbedingungen sicher, damit alle angesprochenen Zielgruppen die Beteiligungsangebote nutzen können (zum Beispiel barrierefreie Zugänglichkeit von Räumen, Beginn und Ende von Veranstaltungen, Sprache).

Die Stadtverwaltung wertet Beteiligungsverfahren regelmäßig aus, um daraus für zukünftige Verfahren zu lernen und sie kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse der Auswertung macht die Stadtverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich.

Vorhabenliste der Stadt Friedrichshafen

In unserer Vorhabenliste sind Vorhaben und Planungen der Stadt Friedrichshafen zusammengefasst. Steckbriefe informieren Sie über eine Auswahl wichtiger Maßnahmen und Planungen, mit hoher Bedeutung für die Stadtentwicklung.

Zur Vorhabenliste auf sags-doch.de

Kontakt

Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-1006

https://www.engagement.friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
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