Teilnahmebedingungen & Regularien

Filmtage „Jetzt oder Nie“ in Friedrichshafen 2025

Einreichungen Dokumentarfilme

  • Es muss eine Filmproduktion aus Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz sein.
  • Die eingereichten Filme dürfen zum Festivalzeitpunkt nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Zur Einreichung der Filme muss das Einreichformular verwendet werden. (Onlineformular auf der Website oder pdf zum Download)

Einreichungen Kinderkurzfilme

  • Zur Einreichung der Filme muss das Einreichformular verwendet werden. (Onlineformular auf der Website oder pdf zum  
    Download)

    Hinweis: Kinderkurzfilme werden im Rahmen des Sonderprogramms gezeigt. Eine Beschränkung auf Länder oder das Alter der Filmproduktion entfallen bei der Einreichung. Vorzugsweise zeigt das Festival neue Kinderkurzfilmproduktionen.

Für alle Kurzfilme im Wettbewerb um den ZF-Kurzfilmpreis gelten folgende Vorgaben: 

  • Es muss eine Kurzfilmproduktion aus Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz sein.
  • Die eingereichten Kurzfilme dürfen zum Festivalzeit­punkt nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Die Regisseurin/der Regisseur des eingereichten Films darf zum Festivalzeitpunkt nicht älter sein als 45 Jahre.
  • Zur Einreichung der Kurzfilme muss das Einreichformular verwendet werden. (Onlineformular auf der Website oder pdf zum Download) 
  • Einbezogen in den Wettbewerb sind auch fernseh­produzierte Filme, wenn der Fernsehsender der Kino­auswertung zustimmt und die Produzentin oder der Produzent diese beabsichtigt. Fernsehproduzierte Filme, die ausschließlich und primär im Fernsehen ausgewertet werden sollen, sind nicht teilnahmebe­rechtigt.
  • Die eingereichten Kurzfilme dürfen einschließlich Vor­ und Abspann eine maximale Laufzeit von  30 Minuten nicht überschreiten.
  • Der ZF-Kurzfilmpreis wird von einer Fachjury vergeben. 
  • Der ZF-Kurzfilmpreis geht ausschließlich an die Regisseurin/den Regisseur des Gewinnerfilms.
  • Das Preisgeld ist nicht an Dritte übertragbar.
  • Der ZF­-Kurzfilmpreis ist ein Förderpreis.
    • Das Preisgeld muss innerhalb von drei Jahren für  die Realisierung eines neuen Kurzfilms verwendet werden.
    • Die Gewinnerin/der Gewinner belegt die Verwen­dung des Preisgeldes für die Produktion des neuen Kurzfilms.
  • Die Preisträgerin/der Preisträger berichtet im Rahmen des Folgefestivals über den Stand der neuen Kurzfilmproduktion (Präsentation Arbeitsergebnis, Testscreening oder ähnliches Format).
  • Im Abspann des mit dem Preisgeld erstellten Films muss mit dem Logo der ZF Kunststiftung und dem Laurel ZF-Kurzfilmpreis auf die Produktionsunter­stützung durch des ZF-Kurzfilmpreises hingewiesen werden.
  • Der mit dem Preisgeld ZF­-Kurzfilmpreis erstellte Film wird den Filmtagen Friedrichshafen und der ZF Kunststiftung mit Fertigstellung zur Verfügung gestellt. 
    • Er darf von den Filmtagen Friedrichshafen im Rahmen des Festivals außerhalb des Wettbewerbs ohne Gebühr öffentlich präsentiert werden. 
    • Die ZF Kunststiftung und die Veranstalter der Film­tage Friedrichshafen dürfen Ausschnitte oder den gesamten Kurzfilm auf der Homepage sowie deren Social Media Kanälen ohne Gebühr öffentlich prä­sentieren.