Teilnahmebedingungen & Regularien

Filmtage „Jetzt oder Nie“ in Friedrichshafen

Für alle Kurzfilme, die im Wettbewerb gezeigt werden, sowie für die Dokumentarfilme gelten folgende Vorgaben (Ausnahmen nur für die Kurzfilme für das Kinderprogramm):

  • Zur Einreichung muss das Einreichformular verwendet werden.
  • Es muss eine Filmproduktion aus Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz sein.
  • Die Filme dürfen zum Festivalzeitpunkt nicht älter sein als zwei Jahre.
  • Die Regisseurin/der Regisseur des eingereichten Films darf zum Festivalzeitpunkt nicht älter sein als 40 Jahre.

Für die Kurzfilme, die für den Wettbewerb eingereicht werden, gilt darüber hinaus:

  • Die eingereichten Filme dürfen einschließlich Vor- und Abspann eine Laufzeit von maximal 30 Minuten nicht überschreiten.

Im Wettbewerb der Kurzfilme vergibt die ZF Kunststiftung zwei Preise:

  • ZF-Kurzfilmpreis: 15.000 Euro
  • Publikumspreis der ZF Kunststiftung: 1.000 Euro

Der Gewinnerfilm des ZF-Kurzfilmpreises wird  von einer Fachjury ausgewählt. Er geht an die Regisseurin/den Regisseur des Films und ist als Förderung gedacht. Verknüpft an das Preisgeld ist die Vorgabe, mit diesem Geld innerhalb von drei Jahren einen neuen Kurzfilm zu realisieren. Hierbei gilt jeweils das Jahresende. (Der Preis träger/die Preisträgerin der Filmtage Friedrichshafen 2024 – März 2024 – hat beispielsweise bis zum 31.12.2027 Zeit für die Fertigstellung des neuen Films.)

Der mit dem Preisgeld erstellte Film muss den Filmtagen Friedrichshafen mit Fertigstellung zugeschickt werden. Gleichzeitig legt der Preisträger/die Preisträgerin die Verwendungsnachweise über die Verwendung des Preisgeldes bei der Geschäftsführung der ZF Kunststiftung vor. Beträge, die durch die reinen Produktionskosten nicht ausgeschöpft werden, müssen im Sinne des Fördergedankens verwendet werden, beispielsweise als Vorbereitung für eine weitere Filmproduktion. Auch das muss belegt werden. Es dürfen Drittmittel verwendet werden. Der mit dem Preisgeld erstellte Kurzfilm darf von den Filmtagen Friedrichshafen im Rahmen des Festivals außerhalb des Wettbewerbs öffentlich und ohne Gebühr präsentiert werden.

Sollte der Film innerhalb der Frist nicht fertiggestellt oder sollten die Verwendungsnachweise nicht erbracht werden, muss das Preisgeld an die ZF Kunststiftung zurückgezahlt werden.

Einbezogen in den Wettbewerb sind auch fernsehproduzierte Filme, wenn der Fernsehsender der Kinoauswertung zustimmt und die/der Produzent/-in diese beabsichtigt. Fernsehproduzierte Filme, die ausschließlich und primär im Fernsehen ausgewertet werden sollen, sind nicht teilnahmeberechtigt.