Teilnahmebedingungen & Regularien

Filmtage „Jetzt oder Nie“ in Friedrichshafen 2027

Einreichungen Dokumentarfilme

  • Es muss eine Filmproduktion aus Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz sein.
  • Die eingereichten Filme dürfen zum Festivalzeitpunkt nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Zur Einreichung der Filme muss das Einreichformular verwendet werden. (Onlineformular oder pdf zum Download)

Einreichungen Kinderkurzfilme

  • Zur Einreichung der Filme muss das Einreichformular verwendet werden. (Onlineformular oder pdf zum Download)

    Hinweis: Kinderkurzfilme werden im Rahmen des Sonderprogramms gezeigt. Eine Beschränkung auf Länder oder das Alter der Filmproduktion entfallen bei der Einreichung. Vorzugsweise zeigt das Festival neue Kinderkurzfilmproduktionen.

Einreichungen Kurzfilme im Wettbewerb um den ZF-Kurzfilmpreis

Die ZF Kunststiftung fördert mit dem ZF-Kurzfilmpreis explizit das Genre Kurzfilm. Sie vergibt daher im Wettbewerb um den ZF-Kurzfilmpreis zwei Preise:

  • ZF-Kurzfilmpreis: 15.000 Euro
  • Publikumspreis der ZF Kunststiftung: 1.000 Euro

Regularien

  • Es muss eine Kurzfilmproduktion aus Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz sein.
  • Die eingereichten Kurzfilme dürfen zum Festivalzeit­punkt nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Die Regisseurin/der Regisseur des eingereichten Films darf zum Festivalzeitpunkt nicht älter sein als 45 Jahre.
  • Zur Einreichung der Kurzfilme muss das Einreich­formular verwendet werden. (Onlineformular oder pdf zum Download) 
  • Einbezogen in den Wettbewerb sind auch fernseh­produzierte Filme, wenn der Fernsehsender der Kino­auswertung zustimmt und die Produzentin oder der 
    Produzent diese beabsichtigt. Fernsehproduzierte Filme, die ausschließlich und primär im Fernsehen ausgewertet werden sollen, sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Die eingereichten Kurzfilme dürfen einschließlich Vor­-und Abspann eine maximale Laufzeit von 30 Minuten nicht überschreiten.
  • Der ZF-­Kurzfilmpreises wird von einer Fachjury vergeben. 
  • Der ZF-­Kurzfilmpreis geht ausschließlich an die Regisseurin/den Regisseur des Gewinnerfilms.
  • Das Preisgeld ist nicht an Dritte übertragbar.
  • Der ZF­Kurzfilmpreis ist ein Förderpreis.
    • Das Preisgeld muss innerhalb von drei Jahren für die Realisierung eines neuen Kurzfilms verwendet werden.
    • Die Gewinnerin/der Gewinner belegt die Verwen­dung des Preisgeldes für die Produktion des neuen Kurzfilms.
    • Die Preisträgerin/der Preisträger berichtet im Rahmen des Folgefestivals über den Stand der neuen Kurzfilmproduktion (Präsentation Arbeitsergebnis, 
      Testscreening oder ähnliches Format).
    • Im Abspann des mit dem Preisgeld erstellten Films muss mit dem Logo der ZF Kunststiftung und dem Laurel ZF-Kurzfilmpreis auf die Produktionsunter­stützung durch des ZF Kurzfilmpreises hingewiesen werden.
  • Der mit dem Preisgeld ZF-Kurzfilmpreis erstellte Film wird den Filmtagen Friedrichshafen und der ZF Kunststiftung mit Fertigstellung zur Verfügung 
    gestellt. 
    • Er darf von den Filmtagen Friedrichshafen im Rahmen des Festivals außerhalb des Wettbewerbs ohne Gebühr öffentlich präsentiert werden. 
    • Die ZF Kunststiftung und die Veranstalter der Film­tage Friedrichshafen dürfen Ausschnitte oder den gesamten Kurzfilm auf der Homepage sowie deren Social Media Kanälen ohne Gebühr öffentlich prä­sentieren.