Gewerberegisterauskunft beantragen

Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Hinweis: Die Behörde gewährleistet weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Angaben. Über abgemeldete Betriebe können Sie keine Auskunft erhalten.

Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse.

Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Gewerbe- und Waffenwesen, Märkte
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2130 (Gewerbe und Waffen) oder +49 7541 203-2122 (Märkte)


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.

Für die erweiterte Auskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen.

Ein rechtliches Interesse besteht auch bei Kreditvergaben an die Gewerbetreibenden.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.

Ablauf

Die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister kann formlos schriftlich unter Angabe von Gründen beim Sachgebiet Gewerbe- und Waffenwesen, Märkte beantragt werden. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Für die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister nutzen Sie bitte den unter „Onlinenatrag & Formulare“ angegebenen Link.

Tipp zur Nutzung des Online-Tools: Falls Sie die Suche im Gewerberegister anhand des Felds „Name des Gewerbetreibenden“ vornehmen möchten, geben Sie bitte lediglich den Nachnamen des Gewerbetreibenden und ein „*“ in das Suchfeld ein (z.B.: Mustermann*). So erhalten Sie eine verlässliche Auskunft aus dem Gewerberegister.

Erforderliche Unterlagen

Bei der erweiterten Gewerbeauskunft müssen Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen) vorgelegt werden.

Bei der einfachen Gewerbeauskunft sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es werden Gebühren auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Friedrichshafen in der jeweils geltenden Fassung anhand des jeweiligen Verwaltungsaufwands erhoben. Die Kosten für eine

  • Einfache Auskunft: 16 Euro
  • Erweiterte Auskunft: 21 Euro

Die Nutzung des Online-Verfahrens ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

zwischen einigen Stunden und mehreren Tagen

Rechtsgrundlage

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der gewerbliche Betrieb seinen Betriebssitz hat.

Freigabevermerk

24.01.2022

Zugehörige Lebenslagen