Uferpromenade: Radfahren ab 1. April nicht erlaubt

Das Radeln auf der Uferpromenade zwischen dem Graf-Zeppelin-Haus, dem Gondelhafen und dem Antoniusplatz ist ab Ostermontag, 1. April nicht mehr erlaubt.

Damit endet die Regelung über die Wintermonate (Anfang Oktober bis Ende März), die es Radlern und E-Scootern erlaubt, auf der Uferpromenade zu fahren. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zwischen Radelnden, E-Scooter-Nutzern und Fußgängern zu Konflikten kommt. Die Stadt bittet die Radlerinnen und Radler sowie E-Scooter-Fahrer, das Verbot zu beachten: Die Uferstraße ist von April bis einschließlich September dem Fußgängerverkehr vorbehalten.

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