Veranstaltungsleitlinien (Anlage) Flächenprofil Adenauerplatz

Flächenprofil: Adenauerplatz

Städtebauliches Umfeld

Der Adenauerplatz liegt in der Innenstadt zwischen Rathaus und der St. Nikolaus Kirche in der Fußgängerzone von Friedrichshafen. Er hat die Funktion eines Marktplatzes. In der Mitte schmückt seit 2001 der vom Künstlerehepaar Rumpf entworfene Buchhornbrunnen den Adenauerplatz. Der stilisierte Baum, eine Buche, sowie das schräg im Brunnenbecken liegende Horn, ergeben das Wort „Buchhorn“. Weitere Figuren zeugen von der industriellen Entwicklung der Stadt.

Technische Angaben

Fläche 2.480 m² nutzbare Fläche (3.076 m² Gesamtfläche)
Belastbarkeit Keine Einschränkungen bekannt.
Für die Anfahrt zum Adenauerplatz ist zu beachten, dass sich in der Karlstraße (auf Höhe des „Antonius Cafè“) das Parkhaus am See befindet. Hier könnten Einschränkungen entstehen.

Anschlüsse

Strom

 

Wasser

 

Abwasser

 

4 Marktschränke; davon 2 Festplatzverteiler und 2 Poller

Ein fester Wasseranschluss ist nicht vorhanden, kann bei Bedarf aber installiert werden.


Der Ablauf des Abwassers wird im Einzelfall nach Art und Bedarf der Veranstaltung nach Rücksprache durch die Stadt Friedrichshafen zugewiesen.

Die Abrechnung aller Anschlüsse erfolgt direkt mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG

Feuerwehrzufahrten Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten und können dem Geländeplan entnommen werden. Zudem sind auf dem Boden des Adenauerplatzes silberne Nieten eingelassen, die die Feuerwehrzufahrt markieren.
Auf-/Abbauzeiten In der Regel 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Nachtabbaugenehmigungen werden in Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen erteilt.
Öffentl. Toiletten Öffentliche Toiletten befinden sich 50 Meter entfernt in der Wilhelmstraße neben Speth Foto Video GmbH.
Geöffnet von 6.00 – 22.00 Uhr täglich
Ausstattung: D/H/Urinal/Wickeltisch
Barrierefrei: ja
Lärmschutz

Musikdarbietungen sind bis maximal 22.00 Uhr, im Einzelfall, mit verminderter Lautstärke, bis 23.00 Uhr möglich. Die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Freizeitlärmrichtlinie Baden-Württemberg, sind einzuhalten.

Ausschankende: wird im Einzelfall nach Art und Dauer der Veranstaltung entschieden. Bei CD-Musikübertragung ist Punktbeschallung zu gewährleisten.

Sonstiges:

  • Auf die Gastronomie, die Außenflächen auf dem Gelände betreibt, ist ebenso Rücksicht zu nehmen wie auf kirchliche Veranstaltungen in St. Nikolaus.
  • Freitags und samstags ist der Platz durch den Wochen- bzw. Schlemmermarkt belegt und steht grundsätzlich nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.
  • Gültige erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Warenausstellungen, gastronomische Nutzungen, etc. behalten auch während der Veranstaltung ihre Gültigkeit und sind von Veranstalter zu beachten und adäquat zu integrieren.
  • Die Zufahrt erfolgt über die Karlstraße.