Veranstaltungsleitlinien (Anlage) Flächenprofil Charlottenhof

Flächenprofil: Charlottenhof und Markthallenvorplatz

Städtebauliches Umfeld

Der Charlottenhof und der Markthallenvorplatz befinden sich zentral in der Nordstadt von Friedrichshafen. Den Stadtbahnhof erreichen Sie nach 7 Min. Fußweg und die Innenstadt von Friedrichshafen in ca. 9 Min.

In der Mitte des Charlottenhofes befindet sich ein Holzpodest welches z.B. als Bühne genutzt werden kann.

Technische Angaben

Fläche 3.165 m² nutzbare Fläche (4.642 m² Gesamtfläche)
Belastbarkeit Unterhalb des Charlottenhofs befindet sich eine Tiefgarage. Die zulässigen Belastungswerte betragen: Gesamtlast- 120KN, Radlast- 20KN, Punktlast (0,2m*0,2m)- 20KN.

Im Vorfeld einer Befahrung/ Belegung ist eine Abklärung mit dem Stadtbauamt erforderlich.

Anschlüsse

Strom

 

Wasser

 

Abwasser

 

7 Marktschränke; davon 4 Festplatzverteiler und 3 Unterflurverteiler

Ein fester Wasseranschluss ist nicht vorhanden, kann bei Bedarf aber installiert werden.


Der Ablauf des Abwassers wird im Einzelfall nach Art und Bedarf der Veranstaltung nach Rücksprache durch die Stadt Friedrichshafen zugewiesen.

Die Abrechnung aller Anschlüsse erfolgt direkt mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG

Feuerwehrzufahrten Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten und können dem Geländeplan entnommen werden.
Auf-/Abbauzeiten Ab 6.00 Uhr bis max. 22.00 Uhr Nachtabbaugenehmigungen werden in Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen erteilt.
Öffentl. Toiletten Öffentliche Toiletten befinden sich direkt im Charlottenhof (Marktplatz)
Geöffnet von 6.00 – 22.00 Uhr
Mo-Sa, So und Feiertage geschlossen
Ausstattung: D/H/Urinal
Barrierefrei: ja
Lärmschutz

Musikdarbietungen sind bis maximal 22.00 Uhr, im Einzelfall, mit verminderter Lautstärke, bis 23.00 Uhr möglich. Die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Freizeitlärmrichtlinie Baden-Württemberg, sind einzuhalten.

Ausschankende: wird im Einzelfall nach Art und Dauer der Veranstaltung entschieden. Bei CD-Musikübertragung ist Punktbeschallung zu gewährleisten.

Sonstiges:

  • Findet die Veranstaltung nur auf dem Charlottenhof statt, dann steht der Markthallenvorplatz weiterhin als öffentlicher Parkplatz für die Besucher zur Verfügung.
  • Auf die Gastronomie, die Außenflächen auf dem Gelände betreibt, ist Rücksicht zu nehmen.
  • Dienstags ist der Platz durch den Wochenmarkt belegt und steht nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.
  • Gültige erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Warenausstellungen, gastronomische Nutzungen, etc. behalten auch während der Veranstaltung ihre Gültigkeit und sind von Veranstalter zu beachten und adäquat zu integrieren.
  • Die Zufahrt erfolgt über die Katharinenstraße oder Bismarckstraße