Richtlinien Verleihung städtischer Ehrungen für langjähriges ehrenamtliches Engagement

Richtlinien der Stadt Friedrichshafen zur Verleihung städtischer Ehrungen für langjähriges ehrenamtliches Engagement

I. Ehrungsarten / Allgemeines:

In Friedrichshafen gibt es 4 Stufen städtischer Ehrungen:

  1. die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief,
  2. die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille,
  3. die Auszeichnung mit dem Ehrenring,
  4. die Auszeichnung als Ehrenbürger.

Mit städtischen Ehrungen können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Friedrichshafen ausgezeichnet werden oder Personen, die aus Friedrichshafen stammen sowie Persönlichkeiten aus den Partnerstädten, die sich große Verdienste für eine Städtepartnerschaft erworben haben. Bei den zu ehrenden Personen sollen beide Geschlechter ausgewogen Berücksichtigung finden.

Eine Ehrung durch die Stadt Friedrichshafen setzt grundsätzlich ein langjähriges (s. Ziff. III, IV und V) ehrenamtliches Engagement voraus. Bei der Ehrung ehemaliger Mitglieder des Gemeinderates werden bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Gemeinderat Zeiten als Fraktionsvorsitzende/r oder als Mitglied des Ortschaftsrates jeweils mit zusätzlich 50% berücksichtigt.

Das Ehrenbürgerrecht kann darüber hinaus auch ganz allgemein an Persönlichkeiten verliehen werden, die in sonstiger Weise mit der Stadt Friedrichshafen verbunden sind und für Staat, Wissenschaft, Kultur, Kunst etc. Außerordentliches geleistet haben.

Für alle verliehenen Ehrungen gilt, dass bei unwürdigem Verhalten (Feststellung durch den Gemeinderat erforderlich) des Ehrungsinhabers die vollzogene Ehrung wieder zurückgenommen werden kann und in diesem Fall die jeweilige Auszeichnung wieder zurückgegeben werden muss.

II. Verfahren zur Einreichung und Behandlung von Vorschlägen:

Die Anregung, eine Person nach I. Abs. 2 mit dem Ehrenbrief der Stadt auszuzeichnen, kann von Bürgern der Stadt, Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Organisationen aus Friedrichshafen detailliert und schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden.

Vorschläge, die die Ehrenmedaille und den Ehrenring betreffen, sind Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Organisationen aus Friedrichshafen vorbehalten.

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Ehrenbürgerschaft sind der Oberbürgermeister und die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen.

Jeder Vorschlag wird von der Verwaltung geprüft; der Anregende erhält das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Offensichtlich unbegründete Vorschläge können von der Verwaltung abgelehnt werden.

Über alle Vorschläge, die von der Verwaltung angenommen wurden, beschließt der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.

III. Kriterien zur Verleihung des Ehrenbriefes:

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief erfordert grundsätzlich ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 15 Jahren.

Personen nach I. Abs. 2, die sich in diesem Zeitraum als Mitglied in Vereinen / Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise im Ehrenamt um die Stadt Friedrichshafen verdient gemacht haben, können mit dem Ehrenbrief der Stadt ausgezeichnet werden.
Es werden dabei nur solche Vereine / Organisationen berücksichtigt, die für das bürgerschaftliche Leben der Stadt Friedrichshafen wichtige und wiederkehrende Leistungen erbringen.

Die im Ehrenamt ausgeübte Funktion muss dabei mit besonderer Verantwortung verbunden sein und einen zeitlich erheblichen Umfang haben, z. B. als Mitglied des Vorstandes oder in vergleichbarer Weise.

Es sollen prinzipiell nicht mehr als 4 Ehrenbriefe pro Jahr aus den Bereichen Kultur, bürgerschaftliches Engagement, Kunst und Sport verliehen werden.

Auf Antrag des betreffenden Ortschaftsrates kann darüber hinaus ein Mitglied des Ortschaftsrates mit mindestens 25jähriger Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat ebenfalls mit dem Ehrenbrief ausgezeichnet werden.

IV. Kriterien zur Verleihung der Ehrenmedaille:

Die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille erfordert neben den unter III. genannten Verdiensten grundsätzlich ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 25 Jahren.

Darüber hinaus kann damit auch bedeutendes Wirken einer Person nach I. Abs. 2 gewürdigt werden; dabei kommt es nicht notwendigerweise auf einen Bezug zur Stadt Friedrichshafen an. Auf Antrag des betreffenden Ortschaftsrates kann darüber hinaus ein Mitglied des Ortschaftsrates mit mindestens 40jähriger Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat ebenfalls mit der Ehrenmedaille ausgezeichnet werden.

V. Kriterien zur Verleihung des Ehrenrings:

Die Auszeichnung mit dem Ehrenring erfordert neben den unter III. und IV. genannten Verdiensten grundsätzlich ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 40 Jahren oder ein besonderes Maß an langjährig übernommener Verantwortung für die Einwohnerschaft Friedrichshafens in herausragender Position.

VI. Kriterien zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft:

Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung der Stadt Friedrichshafen.

Die Gemeinde verleiht es an Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise um die Stadt Friedrichshafen verdient gemacht haben. Es kann aber darüber hinaus auch eine Persönlichkeit geehrt werden, die sich allgemein um das Land Baden- Württemberg oder die Bundesrepublik Deutschland besonders verdient gemacht hat. Das Ehrenbürgerrecht kann an Deutsche und an Ausländer verliehen werden. Auf I. Abs. 3 wird verwiesen.

Das Ehrenbürgerecht ist eine reine Ehrenbezeichnung und weder mit besonderen Rechten noch besonderen Pflichten verbunden. Es erlischt als reines Persönlichkeitsrecht mit dem Tode des Ehrenbürgers.