Hallen – Benutzungsentgelte: Brunnisachhalle

Benutzungsentgelte Brunnisachhalle

ab 1. Januar 2022

1. Halle mit Bestuhlung

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
1/1 Halle 180 Euro 360 Euro 210 Euro 420 Euro
2/3 Halle 130 Euro 260 Euro 160 Euro 320 Euro
1/3 Halle 80 Euro 160 Euro 110 Euro 220 Euro

Halle ohne Bestuhlung

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
1/1 Halle 150 Euro 300 Euro 180 Euro 360 Euro
2/3 Halle 110 Euro 220 Euro 130 Euro 260 Euro
1/3 Halle 70 Euro 140 Euro 80 Euro 160 Euro

2. gewerbliche Veranstaltungen mit Bestuhlung

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
1/1 Halle   650 Euro   700 Euro
2/3 Halle   550 Euro   650 Euro
1/3 Halle   500 Euro   550 Euro

gewerbliche Veranstaltungen mit Bestuhlung

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
1/1 Halle   550 Euro   600 Euro
2/3 Halle   450 Euro   500 Euro
1/3 Halle   400 Euro   450 Euro

3. Bühne

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  50 Euro 50 Euro 60 Euro 60 Euro

4. Foyer (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  35 Euro 70 Euro 40 Euro 80 Euro

5. Küche (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  35 Euro 70 Euro 40 Euro 80 Euro

6. Toiletten (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  35 Euro 70 Euro 40 Euro 80 Euro

7. Multifunktionsraum (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  35 Euro 70 Euro 40 Euro 80 Euro

8. Küche + Toiletten (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  60 Euro 120 Euro 70 Euro 140 Euro

9. Küche + Foyer + Toiletten (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  70 Euro 140 Euro 80 Euro 160 Euro

10. Küche + Foyer + Toiletten + Multi-funktionsraum (ohne Halle)

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  85 Euro 170 Euro 100 Euro 200 Euro

11. Umsatzpacht vom Bewirter für Veranstaltungen in der Halle mind. 50 Euro

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  10 % 10 % 10 % 10 %

12. Umsatzpacht vom Bewirter für Veranstaltungen vor der Halle bei Benutzung von Küche, Toilette oder anderen Räumen in der Halle mind. 50 Euro bis max. 400 Euro

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
  5 % 5 % 5 % 5 %

13. Ersatz für Aufwendungen

a) Auf- und Abstuhlen

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
1/1 Halle 220 Euro 220 Euro 220 Euro 220 Euro
2/3 Halle 160 Euro 160 Euro 160 Euro 160 Euro
1/3 Halle 100 Euro 100 Euro 100 Euro 100 Euro
Foyer 60 Euro 60 Euro 60 Euro 60 Euro
Multifunktionsraum 60 Euro 60 Euro 60 Euro 60 Euro
in Eigenregie kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei

b) Bei Veranstaltungen, bei denen eine starke Verschmutzung oder Beanspruchung des Hallenbodens zu erwarten ist, kann die Ortsverwaltung Kluftern das Auslegen einer Abdeckung verlangen. Erfolgen die Arbeiten durch städt. Personal, werden folgende Kostensätze erhoben:

Bodenabdeckung Auslegen Abbauen Reinigung
ganze Halle 350 Euro 550 Euro 125 Euro
2/3 Halle 300 Euro 450 Euro 100 Euro
1/3 Halle 250 Euro 350 Euro 75 Euro
in Eigenregie kostenfrei kostenfrei kostenfrei

c) Mobile Bühne

  Auf- und Abbau
1/1 Bühne 450 Euro
2/3 Bühne 400 Euro
1/2 Bühne 350 Euro
1/3 Bühne 300 Euro
in Eigenregie kostenfrei

14. Für die Dauer der Veranstaltung wird der Stromverbrauch anhand der Zählerablesung berechnet.

15. Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen, für den Auf- und Abbau der Bühne sowie für das Auslegen und Aufräumen der Bodenabdeckung in städt. Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen, Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

16. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht (ausgenommen Freiver-
anstaltungen) vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.