Gebührenordnung Gemeindehaus Berg
Kostenersätze für die Überlassung des Gemeindehauses Berg
- gültig ab 01.01.1995 –
A. Miete
1. Unter der Voraussetzung, dass die Berger Vereine und kirchlichen Vereinigungen den Hausmeisteraufwand, die Reinigung und die Bestuhlung selbst übernehmen, werden ab dem 1. Januar 1995 folgende Kostenersätze erhoben:
Reihen- oder Bewirtschaftungsbestuhlung bis 4 Stunden Dauer | € |
im Gemeindesaal | 76,50 € |
im Foyer | 33,00 € |
Saalmiete ohne Bestuhlung bis 4 Stunden Dauer | |
im Gemeindesaal | 64,00 € |
im Foyer | 28,00 € |
Zuschlag über 4 Stunden Dauer je angefangene Stunde | |
im Gemeindesaal | 15,50 € |
im Foyer | 7,50 € |
2. Für alle übrigen Nutzer des Gemeindehauses Berg gelten ab 01. Januar 1995 folgende Kostenersätze:
Reihen- oder Bewirtschaftungsbestuhlung bis 4 Stunden Dauer | |
im Gemeindesaal | 153,00 € |
im Foyer | 66,50 € |
Saalmiete ohne Bestuhlung bis 4 Stunden Dauer | |
im Gemeindesaal | 128,00 € |
im Foyer | 56,00 € |
Zuschlag über 4 Stunden je angefangene Stunde | |
im Gemeindesaal | 15,50 € |
im Foyer | 13,00 € |
3. Werden die nachstehenden Räumlichkeiten (Bühne, Nebenraum) des Gemeindehauses Berg alleine und separat angemietet, fallen folgende Kostenersätze an:
Reihen- oder Tischbestuhlung bis 4 Stunden Dauer | |
im Nebenraum | 25,50 € |
auf der Bühne | 25,50 € |
Zuschlag über 4 Stunden je angefangene Stunde | |
im Nebenraum | 5,00 € |
auf der Bühne | 5,00 € |
Miete ohne Bestuhlung | |
im Nebenraum | 20,50 € |
auf der Bühne | 20,50 € |
Zuschlag über 4 Stunden je angefangene Stunde | |
im Nebenraum | 5,00 € |
auf der Bühne | 5,00 € |
4. Für Familienfeiern und Jahrgängertreffen im großen Saal des Gemeindehauses Berg gilt die Grundmiete für 6 Stunden.
B. Ersatz von Aufwendungen
- Für Auf- und Abstuhlung bei Reihen- und Tischbestuhlung
- in städtischer Regie
Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten des Hausmeisters entsprechend der jeweils geltenden tariflichen Einstufung für die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme. - in eigener Regie kostenfrei
- in städtischer Regie
- Bei kostenloser Bereitstellung der Räume im Gemeindehaus Berg nach den städtischen Richtlinien
hat der Veranstalter die Kosten nach Abschnitt B auch dann zu tragen, wenn die Arbeit
nach Ziffer 1 in städtischer durchgeführt werden
C. Belegung für Generalversammlungen
Die in Berg ansässigen eingetragenen Vereine haben das Recht, die Räume im Gemeindehaus Berg kostenlos für die Durchführung der jährlichen Generalversammlung zu benutzen, sofern nicht ein sonstiger in der notwendigen Größe der geplanten Veranstaltungen geeigneter Raum zu Verfügung steht.
Ortsverwaltung Ailingen, 18. August 1994