Sondernutzung öffentlicher Flächen – Erlaubnis beantragen (z.B. Veranstaltungen)

Jeder kann öffentliche Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Fortbewegung benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn die Nutzung der öffentlichen Straßen darüber hinaus geht, das heißt entweder für einen anderen Zweck als die reine Fortbewegung oder über die verkehrsübliche Art hinaus genutzt werden soll, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis durch die zuständige Behörde erforderlich.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • der Verkauf von Waren aller Art (Werbe- und Warenständer)
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé (Freiflächenbewirtschaftung)
  • die Ausübung von Straßenkunst
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
  • Radsportrennen, Märsche, Oldtimer-Veranstaltungen, motorsportliche Rennen, Rallyes sonstiger Art

Dies gilt auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

B. Nothelfer: Informationsstände/Flyer
Straßensondernutzung
Raum 1.06
Tel. +49 7541 2032121

Informationen & Sprechzeiten

L. Oppolzer: Freiflächenbewirtschaftung, Werbe- und Warenständer und Sondernutzung Veranstaltung
Straßensondernutzung
Raum 1.12.
Tel. +49 7541 203 2115 (Frau Oppolzer)

Informationen & Sprechzeiten

V. Marcher: Veranstaltungen und Straßensondernutzungen nach § 29 StVO
Straßensondernutzung
Tel. +49 7541 203 2118 (Frau Marcher)
Tel. +49 7541 203 2129 (Frau Weß)

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße oder Teile über den Gemeingebrauch oder die verkehrsübliche Art hinaus nutzen.

Ablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie dafür das hier bereitgestellte Antragsformular und übersenden Sie dieses per Mail an die zuständigen Sachbearbeiterinnen oder an verkehrswesen@friedrichshafen.de.

Die zuständige Stelle prüft das Vorhaben mit allen berührten Stellen und bewertet, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Im Ergebnis steht in der Regel ein Auflagenbescheid, bei negativem Ergebnis eine Ablehnung Ihres Antrages.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Sonstiges

In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung

Fristen

Die Anträge auf Sondernutzung sind spätestens 14 Tage vor der angedachten Umsetzung Ihres Vorhabens mit vollständigen Informationen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle benötigt diese erforderlichen Angaben:

  • Informationen über Ort, Zeit und Dauer des Vorhabens
  • Lageplan, Fotos oder Skizzen mit detallierter Beschreibung der beanspruchten Fläche
  • detaillierte Informationen zu Ihrem Vorhaben wie etwa Ausschank alkoholischer Getränke, gewerbsmäßige Verzehrangebote, Musikunterhaltung, Ansprachen etc.
  • Verkehrszeichenplan, ggf. Streckenroute, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerzahl

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung und dem zugeordneten Gebührenverzeichnis. Sie berücksichtigen:

  • genutzte Fläche auf öffentlichem Grund
  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

21.12.2022, Stadt Friedrichshafen

Zugehörige Lebenslagen