Personalausweis – Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Scheidung beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2157

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Namensänderung wegen Heirat

Ablauf

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die Nutzung der eID-Funktion auf Ihrem Ausweis ist optional. Sie erhalten mit der Post Geheimnummer, eine Entsperrnummer und das Sperrkennwort.

Sonstiges

Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Personalausweis" und in der Lebenslage "Der Bund fürs Leben" im Kapitel "Standesamtliche Zeremonie".

Fristen

unverzüglich nach der Eheschließung

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis
  • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Ab einer Körpergröße von 1,20 Meter haben Sie im Bürgerservice des Rathauses, Adenauerplatz 1 die Möglichkeit für 7,14 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen.

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.

Kosten

  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37 Euro
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Das Ändern sowie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion (bei Verlust) ist gebührenfrei
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 16.01.2023

Zugehörige Lebenslagen