Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von werdenden Eltern zu stärken. Es bietet:
- Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs, auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Zuständigkeit
Abteilung Jugendbeteiligung / Offene Kinder- und Jugendarbeit
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 3113
Fax +49 7541 203 83113
y.wiest@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
Fax +49 7541 204 8800
info@bodenseekreis.de
info@bodenseekreis.de-mail.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die:
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
- Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilien,
- Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Ablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Bezugsort
Das zuständige Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.07.2021 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
- Adoption
- Alleinerziehende
- Beratungsstellen für Familien
- Der Bund fürs Leben
- Familie in der Gesellschaft
- Familienleistungen
- Familie und Kinder
- Finanzielle Hilfen
- Förderung der Weiterbildung
- Geburt
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten
- Hilfen zur Erziehung
- Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
- Pflegeeltern
- Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
- Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Sozialleistungen in Baden-Württemberg
- Unterstützung für Pflegeeltern
- Weiterbildung