Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
STÄRKE 2019 bietet:
- Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs (auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr),
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen
(Spezielle Familienbildungsangebote; Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden)
Das Programm hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Dazu soll allen Familien ein Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten ermöglicht werden sowie auf ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot hingewirkt werden.
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die:
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
- Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilie,
- Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Zuständigkeit
Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:
- Das Jugendamt bzw. die
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes, - bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Ablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Flyer Landesprogramm STÄRKE 2019
Bezugsort
Das zuständige Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2020 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
- Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
- Förderung der Weiterbildung
- Pflegeeltern
- Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Unterstützung für Pflegeeltern
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten
- Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
- Sozialleistungen in Baden-Württemberg
- Familienleistungen
- Geburt
- Finanzielle Hilfen
- Familie und Kinder
- Hilfen und Beratungsstellen für Familien
- Hilfen zur Erziehung
- Der Bund fürs Leben
- Familie in der Gesellschaft
- Alleinerziehende
- Adoption
- Weiterbildung
Kontakt
Amt für Soziales, Familie & Jugend
Abteilung Jugendbeteiligung / Offene Kinder- und Jugendarbeit
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 3113
Fax +49 7541 203 83113
y.wiest@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
Fax +49 7541 204 8800
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