Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet:

  • Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes
  • Offene Treffs, als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen mit, zum Beispiel,
    Familienbildungskursen, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Zuständigkeit

Abteilung Jugendbeteiligung / Offene Kinder- und Jugendarbeit
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 3113
Fax +49 7541 203 83113

Informationen & Öffnungszeiten

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
Fax +49 7541 204 8800


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die:

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
  • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien
  • frühe Elternschaft,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
  • Behinderung eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsfamilien,
  • Familien mit Migrationshintergrund,
  • Pflege- oder Adoptivfamilien,
  • Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Ablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs bzw. an Ihren zuständigen Jugendhilfeträger.

Sonstiges

Keine

Fristen

Für Eltern: Keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage

Bezugsort

Das zuständige Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises.

Freigabevermerk

01.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen