Ausfall von Onlineanträgen
Aktuell können viele Onlineprozesse auf der landesweiten Service-Plattvorm service-bw.de nicht genutzt werden. Davon betroffen sind auch zahlreiche Online-Anträge, die auf unserer Website zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die in der Dienstleistung unter „Zuständigkeit“ angegebene Dienststelle.Mehr
Bewohnerparkausweis beantragen
Auch in Friedrichshafen ist, wie in vielen anderen Städten, der Parkraum knapp. Es ist daher in manchen Wohngebieten erforderlich, das Parken zu gewissen Zeiten oder, in Einzelfällen, sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung zu erlauben. Diese Sondergenehmigung, der sogenannte Bewohnerparkausweis, garantiert zwar keinen festen Stellplatz, für Anwohner ist ein Bewohnerparkausweis jedoch eine deutliche Besserstellung im Vergleich zu anderen Autofahrern.
In Friedrichshafen gibt es mehrere Bewohnerparkgebiete (Anwohnerparkplätze). Welche Straßen dabei im Einzelnen zu den jeweiligen Anwohnerparkgebieten gehören, erfahren Sie unter
www.bewohnerparken.friedrichshafen.de
Hinweis zum Anwohnerparken: Stellplätze für Behinderte sind von der Anwohnerparkplatzregelung ausgenommen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142
Fax +49 7541 203 2159
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihre Hauptwohnung muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen.
- Ihnen darf weder eine Garage noch ein Stellplatz zur Verfügung stehen (dies muss grundsätzlich durch den Hauseigentümer bzw. Ihren Vermieter schriftlich bestätigt werden).
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. Sollten Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sein, benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.
Ablauf
Wegen der vorzulegenden Unterlagen beantragen Sie den Bewohnerparkausweis persönlich bei Ihrer Stadtverwaltung.
Fristen
Der Parkausweis wird für den Zeitraum 01. April bis 31. März des Folgejahres ausgestellt. Der Parkausweis kann in dem Zeitraum ab 1. März bis 15. April des Jahres im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abteilung Bürgerservice, verlängert werden. Nach dem 15. April besteht kein Anspruch auf Verlängerung eines Bewohnerparkausweises.
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- alter Fahrzeugschein oder neue Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Antrag Bewohnerparkausweis (vom Vermieter unterschrieben)
- gegebenenfalls Bestätigung vom Fahrzeughalter, wenn Antragsteller nicht gleich Fahrzeughalter ist
Kosten
Gebühr: 90 Euro jährlich