Sondernutzung öffentlicher Flächen – Erlaubnis beantragen (z.B. Veranstaltungen)
Jeder kann öffentliche Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Fortbewegung benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn die Nutzung der öffentlichen Straßen darüber hinaus geht, das heißt entweder für einen anderen Zweck als die reine Fortbewegung oder über die verkehrsübliche Art hinaus genutzt werden soll, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis durch die zuständige Behörde erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art (Werbe- und Warenständer)
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé (Freiflächenbewirtschaftung)
- die Ausübung von Straßenkunst
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
- Radsportrennen, Märsche, Oldtimer-Veranstaltungen, motorsportliche Rennen, Rallyes sonstiger Art
Dies gilt auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Frau Geßler
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 1.08
Tel. +49 7541 2032118
baustellen@friedrichshafen.de (Verkehrsrechtliche Anordnung – Baustellen)
veranstaltungen@friedrichshafen.de (Sondernutzung Veranstaltungen)
v.gessler@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Frau Lachmann
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 1.08
Tel. +49 7541 203 2115
baustellen@friedrichshafen.de (Verkehrsrechtliche Anordnung – Baustellen)
veranstaltungen@friedrichshafen.de (Sondernutzung Veranstaltungen)
l.lachmann@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Frau Nothelfer
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Raum 1.06
Tel. +49 7541 203 2121
b.nothelfer@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten eine Straße oder Teile über den Gemeingebrauch oder die verkehrsübliche Art hinaus nutzen.
Ablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie dafür das hier bereitgestellte Antragsformular und übersenden Sie dieses per Mail an die zuständigen Sachbearbeiterinnen oder an verkehrswesen@friedrichshafen.de.
Die zuständige Stelle prüft das Vorhaben mit allen berührten Stellen und bewertet, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Im Ergebnis steht in der Regel ein Auflagenbescheid, bei negativem Ergebnis eine Ablehnung Ihres Antrages.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Sonstiges
In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
- Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung
Fristen
Die Anträge auf Sondernutzung sind spätestens 14 Tage vor der angedachten Umsetzung Ihres Vorhabens mit vollständigen Informationen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle benötigt diese erforderlichen Angaben:
- Informationen über Ort, Zeit und Dauer des Vorhabens
- Lageplan, Fotos oder Skizzen mit detallierter Beschreibung der beanspruchten Fläche
- detaillierte Informationen zu Ihrem Vorhaben wie etwa Ausschank alkoholischer Getränke, gewerbsmäßige Verzehrangebote, Musikunterhaltung, Ansprachen etc.
- Verkehrszeichenplan, ggf. Streckenroute, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerzahl
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung und dem zugeordneten Gebührenverzeichnis. Sie berücksichtigen:
- genutzte Fläche auf öffentlichem Grund
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
Rechtsgrundlage
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)
- § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Friedrichshafen
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Friedrichshafen
- Gestaltungskonzept öffentlicher Raum Friedrichshafen
- Datenschutzinformationen zu den Verwaltungsprozessen der Abteilung Mobilität und Verkehr (Stadt Friedrichshafen)
Freigabevermerk
21.12.2022, Stadt Friedrichshafen