Förderung für Bürgerschaftliches Engagement beantragen
In Friedrichshafen werden aus verschiedenen Budgets zahlreiche Zuwendungsempfänger, darunter Kulturträger, Sportvereine, soziale Einrichtungen und viele weitere Institutionen und Vereine, gefördert – zumeist auf Basis einer institutionellen Förderung, also für den laufenden Betrieb.
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat darüber hinaus am 23. April 2018 einstimmig die Konzeption für das Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement mit jährlich 200.000 Euro beschlossen. Mit dem Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement wird explizit die Projektförderung innerhalb und außerhalb von Vereinsstrukturen ermöglicht.
Ausführliche Informationen zum Förderbudget
Onlineantrag & Formulare
- Förderung Bürgerschaftliches Engagement – Antrag Projekt
- Förderung Bürgerschaftliches Engagement – Antrag Unterstützungsleistung
- Förderung Bürgerschaftliches Engagement – Nachweis Projekt
- Förderung Bürgerschaftliches Engagement – Nachweis Unterstützungsleistung
- Förderung Bürgerschaftliches Engagement – Rahmenbedingungen
Zuständigkeit
Frau Sebetic
Abteilung Quartiersmanagement
Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement
Raum 3.22
Tel. +49 7541 203 3119
s.sebetic@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Vereine, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen, deren zur Förderung beantragten Projekte unabhängig von öffentlichen Institutionen gemeinnützig und überwiegend ehrenamtlich zur Bereicherung des Gemeinwesens und des Lebens in der Stadt beitragen, aus allen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements und Sparten.
Mehr zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung
Ablauf
Wir freuen uns über Ihre Ideen und Projektanträge und bitten Sie, die Rahmenbedingungen sowie Antrags- und Nachweisformular gründlich zu lesen. Falls dann noch Fragen offen sind, wenden Sie sich an die Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement.
Ein Komitee entscheidet über die Bewilligung der Projektanträge. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats, des Jugendparlaments, der Bürgerschaft, der Wissenschaft sowie der Verwaltung. Das Komitee tagt zweimal im Jahr.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt erst nach Bewilligung durch das Komitee oder durch die Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement starten darf.
Fristen
Zweimal im Jahr tagt ein Komitee, das über die eingereichten Anträge zum Förderbudget entscheidet. Die aktuellen Antragsfristen finden Sie hier: Ausführliche Informationen zu aktuellen Förderprojekten
Darüber hinaus besteht ganzjährig die Möglichkeit, Projekte mit einer Projektsummer unter 3.500 Euro einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Förderantrag
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 30.07.2024