Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene vor oder nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird im Allgemeinen zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt.
Zuständigkeit
Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4300
stadtbauamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen oder – falls eine solche nicht vorliegt – der nächsten Verwandten
- Todesbescheinigung
(bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg: Sterbeurkunde) - Bescheinigung der Ortspolizeibehörde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter oder die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Weitere Informationen und die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.
Ablauf
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, ist die Todesart ungeklärt oder handelt es sich um die Leiche einer unbekannten Person, wird die Erlaubnis erst erteilt, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat.
Sonstiges
Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, ist eine Einäscherung unzulässig.
Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."
Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
- Bestattungsgebührensatzung der Stadt Friedrichshafen
- Bestattungsgebührensatzung Friedrichshafen - Anlage Gebührenverzeichnis
- Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG)
- § 32 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Bestattungsart)
- § 35 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Zulässigkeit der Feuerbestattung)
- § 16 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Verfahren, Erlaubnis)
- § 17 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Ärztliche Bescheinigung)
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der die Einäscherung stattfinden soll.
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 08.08.2024