Dienstag, 31. Januar 2023
Kategorie: Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung verkaufsoffene Sonntage 2023

Allgemeinverfügung zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023 in Friedrichshafen gemäß der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage vom 18.02.2008, geändert mit Satzung vom 18.11.2019

Die Stadt Friedrichshafen erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der gültigen Fassung und der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in Friedrichshafen vom 18.02.2008, geändert mit Satzung vom 18.11.2019, folgende Allgemeinverfügung:

Verfügung

  1. Anlässlich des 15. Aktionstages „Zauberhaftes Friedrichshafen“ findet der erste verkaufsoffene Sonntag im Jahr 2023 nach der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in Friedrichshafen vom 18.02.2008, geändert durch die Satzung vom 18.11.2019 am Sonntag, den 23.04.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
  2. Die räumlichen Geltungsbereiche, in denen die Verkaufsstellen zu den genehmigten Zeiten (12:00 Uhr bis 17:00 Uhr) offenhalten können, sind für beide verkaufsoffenen Sonntage (23.04.2023 und 15.10.2023) in der Begründung zu dieser Allgemeinverfügung (mit Plänen) definiert.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage der Bekanntmachung gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und mit Rechtsbehelfsbelehrung beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, Zimmer 2.16 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Friedrichshafen, 25.01.2023
Stadtverwaltung Friedrichshafen

Dieter Stauber
Bürgermeister

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