Stadt bekommt erneut Recht: VGH stellt Verfahren ein

Die Stadt Friedrichshafen hat für die Zeppelin-Stiftung erneut einen Erfolg vor Gericht erkämpft: Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic haben beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ihre Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgenommen. Damit sind auch diese beiden Urteile des VG Sigmaringen rechtskräftig, die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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Oberbürgermeister Andreas Brand

Geklagt hatten Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin in sieben Fällen auf Akteneinsicht in Akten der Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen. Im Oktober 2021 hatte das VG Sigmaringen der Stadt bereits Recht gegeben: Die Klagen wurden abgewiesen, eine Berufung wurde jeweils nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Kläger wiederum einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt. „Mit der Rücknahme der Anträge sind nun auch diese Verfahren abschließend zu Gunsten der Stadt geklärt und endlich beendet“, betont Oberbürgermeister Andreas Brand. „Damit steht rechtskräftig fest, dass die Stadt keinerlei Informationen zur Zeppelin-Stiftung rechtswidrig zurückgehalten hat. Zum wiederholten Mal wird damit auch deutlich, wie aussichtslos die vielen Versuche des Klägers sind, über die Gerichte Einfluss und Macht über die Zeppelin-Stiftung zu erlangen.“

Vertreten wurde die Stadt Friedrichshafen vor Gericht durch Professor Dr. Christoph Schönberger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Köln, sowie Dr. Andreas Dietzel, Uwe Hornung und Dr. Paul Hauser von der Sozietät Clifford Chance in Frankfurt am Main.  

Mit dem nun rechtskräftigen Urteil des VG Sigmaringen hat Albrecht von Brandenstein-Zeppelin inzwischen schon drei Verfahren, die sich im Kern gegen die Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen gerichtet haben, endgültig verloren:

Beim VGH Mannheim waren Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic im Juni 2022 schon einmal gescheitert: Das Gericht wies die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das zugunsten der Stadt und des Landes Baden-Württemberg entschieden hatte zurück, die Revision wurde nicht zugelassen. Zu dem verwaltungsrechtlichen Verfahren war die Stadt als Trägerin der Zeppelin-Stiftung beigeladen gewesen; Beklagter war das Land Baden-Württemberg. Die Kläger Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin hatten versucht, die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichshafen im Jahr 1947 zu bestreiten mit dem Ziel, die „alte“ Stiftung wiederherzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit seinem Urteil die vorangegangenen Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen im Dezember 2016 und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Januar 2020. Alle Instanzen kamen zu dem Ergebnis, dass die beiden Kläger nicht einmal klagebefugt waren, es also ausgeschlossen ist, dass ihnen öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen die Stadt oder das Land im Zusammenhang mit der Zeppelin-Stiftung zustehen könnten.

Außerdem konnte im Januar 2023 ein Zivilrechtsstreit endgültig beendet werden, nachdem Albrecht von Brandenstein-Zeppelin auch in dieser Sache seine Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart zurückgenommen hatte und damit das Urteil des Landgerichts Ravensburgs rechtskräftig wurde: Im Zivilprozess war es um behauptete Ansprüche von Brandenstein-Zeppelins aus einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923 gegangen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines ZF-Aktienpakets an die Deutsche Bank AG im Jahr 1990 hatten Nachfahren von Ferdinand Graf von Zeppelin, unter ihnen auch Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, ausdrücklich auf die nun geltend gemachten Ansprüche verzichtet. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hatte rund 30 Jahre nach diesem Verzicht dennoch geklagt und im Jahr 2019 eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen gefordert. Das Landgericht hatte diese Klage abgewiesen und zugleich einer Widerklage der Stadt Friedrichshafen stattgegeben. Die Widerklage hatte die Stadt erhoben, um künftig weitere Ansprüche auf derselben Grundlage zu verhindern.

Info: Weitere Informationen zur Zeppelin-Stiftung und Hintergründe zu den Rechtsstreitigkeiten unter www.zeppelin-stiftung.de