Landesfamilienpass: Gutscheinkarten zum Abholen

Im Bürgeramt im Rathaus am Adenauerplatz, in den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch und Kluftern sowie im Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstraße 306) können wieder die Gutscheinkarten 2024 abgeholt werden. Gutscheinkarten erhalten Personen, die einen Landesfamilienpass besitzen. Dieser muss bei der Abholung der Gutscheinkarten vorgelegt werden.

Mit den Gutscheinkarten 2024 und dem Landesfamilienpass können staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Weitere vergünstigte Eintritte sind auf den jeweiligen Gutscheinkarten vermerkt.

Antragsberechtigte, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen beim Bürgeramt im Rathaus, den Ortsverwaltungen und im Bürgeramt Fischbach beantragen. Antragsberechtigt sind:

Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien mit einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien mit einem kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung.
Familien, die bürgergeld- bzw. kindergeldzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (unter Vorlage des aktuellen Bescheides). 
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und seit 1. Januar 2024 wohngeldberechtigt sind (unter Vorlage des aktuellen Bescheides).
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.