Freitag, 30. Juni 2023

Er versucht es immer wieder

Oberbürgermeister Andreas Brand
Porträt Andreas Brand

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

er versucht es immer wieder, seit fast acht Jahren und obwohl seine vielen Anträge und Klagen immer wieder scheitern: Albrecht von Brandenstein-Zeppelin will Macht und Einfluss auf die Zeppelin-Stiftung erstreiten. Schauplatz diesmal: ein Amtsgericht – vielleicht.

Warum „vielleicht“? Weil das Amtsgericht Ulm, bei dem er einen kuriosen Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes für die „alte“ Zeppelin-Stiftung gestellt hat, sich für unzuständig erklärt hat und ans Amtsgericht Tettnang verweist. Da aufgrund einer Änderung im Stiftungsrecht zum 1. Juli 2023 die Zuständigkeit für solche Anträge sowieso an die Stiftungsaufsicht übergeht, ist dann das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Dort ist Herr von Brandenstein-Zeppelin bereits 2016 gescheitert. Seither versucht er mit allen Mitteln, also vor allem viel Geld, und auf allen Wegen, also über Behörden und Gerichte, Zugriff auf die Zeppelin-Stiftung zu bekommen – und scheitert in Serie.

Zur Erinnerung: Nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen klagte er beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, das seine Klage 2020 abgewiesen hat. Auch in der nächsten Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim, kassierte Herr von Brandenstein-Zeppelin eine Niederlage: Seine Berufung wurde 2022 zurückgewiesen. Parallel dazu reichte er beim Landgericht Ravensburg eine Millionenklage ein – und scheiterte. Auch hier versuchte er es bei der zweiten Instanz, beim Oberlandesgericht Stuttgart. Dort zog er nach der für ihn höchst unerfreulichen mündlichen Verhandlung seine Berufung im Januar 2023 zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Ravensburgs vom 20. Dezember 2021 rechtskräftig: Die Stadt hat auch vor den Zivilgerichten in allen Punkten recht bekommen. Seine verwaltungsgerichtlichen Klagen auf Akteneinsicht wurden bereits im Oktober 2021 abgewiesen, eine Berufung nicht zugelassen.

Alle diese Klagen und Anträge begleitet Herr von Brandenstein-Zeppelin mit großem Getöse in den Medien und verkennt hartnäckig seit bald acht Jahren die Rechtslage: Die 1947 erfolgte Übertragung des Stiftungsvermögens der ‚alten‘ Zeppelin-Stiftung auf die heutige Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen war genau das, was Ferdinand Graf von Zeppelin 1908 selbst für den 1947 eingetretenen Fall in der Satzung festgelegt und damit ausdrücklich gewünscht hat. Die Übertragung der Zeppelin-Stiftung auf die Stadt war sowohl rechtmäßig als auch ausdrücklicher Wille des Stifters.

Nun will Herr von Brandenstein-Zeppelin also erneut streiten und seine Hand nach der Zeppelin-Stiftung ausstrecken. Aber wie schon in den vergangenen acht Jahren kann ich Ihnen versichern: Die Stadt bleibt standhaft und wird weiterhin alles dafür tun, dass die Zeppelin-Stiftung dort bleibt, wo sie hingehört: Bei der Stadt Friedrichshafen und damit bei ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Zeppelin-Stiftung fördert mit ihren Erträgen – wie von Graf von Zeppelin festgelegt und satzungsgemäß – wohltätige, also gemeinnützige und mildtätige Aufgaben und Zwecke in Friedrichshafen: unsere Kitas, das Altenpflegeheim Karl-Olga-Haus, das Jugend- und Kulturzentrum Molke und die Jugendtreffs, das Spielehaus, das Sportbad, das Frei- und Seebad Fischbach, die vhs, die Musikschule und vieles mehr – Einrichtungen, die unsere Stadt so besonders und so liebenswert machen. Das soll und wird so bleiben, auch wenn andere unbedingt streiten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Brand
Oberbürgermeister